munden
Múnden: 1) tr.:
mit der Zsstzg.: (be)vormunden, s. Mund I, Anm. 3 und Vormund b. — 2) intr. (haben): dem Mund oder Gaumen (eig. und übrtr.) wohl schmecken, behagen: Wie süß mir dieser Pfirsich mundet! 19a; Das Gericht .. hat eine schöne orange oder rothe Farbe und mundet weit mehr dem Auge als dem Gaumen. gB. 2, 296; Die neuen [Bücher] m. selten meinem Schnabel. 4, 79; Was ihr nicht wohl mundet, unter den Bank geworfen. B. 39a; 86a; Sie behandeln glimpflich, was ihnen [in meinen Schriften] nicht m. will. 33, 126; 27, 372; 22, 338; Kein Bissen will ihm m. Sal. 1, 61; Streitsch. 1, 77; Ar. 10, 10; Wie das überzuckerte Gift wohl mundet, aber hernach übel schlundet. 1, 219 etc. — Seltner: An-m. (versch. 3) vergl. mündlich, Anm. — 3) Turnk.: tr., nam. in Zsstzg.: An-m. (versch. 2): Barren, Reck etc. mit dem Munde aus dem Stütze berühren. 69. — 4) Ein-m.: in den Mund stopfen.
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