Morgana
morganatisch
* Morg~āna: s. Fata M. — ~anātisch, a.:
M–e Ehe, Ehe zur linken Hand (s. d. 1b), mit einer Nicht- Ebenbürtigen, wobei „die Kinder bloß der Mutter Namen und Vermögen erben“ Ph. 4, 119), eig. eine Ehe auf bloße Morgengabe (s. d., vgl. 1365 ff.: 2, 616).
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