Minor
Minorat
minorenn
Minorennität
Minorit
Minorität
* Mīnor (lat.), m., –s; –s:
Untersatz eines Schlusses. 31, 413, vgl. Major. —
~āt, n., –(e)s; –e: im Ggstz. zum Majorat (s. d.), das Erbfolgerecht des jüngsten Sohns. 5, 111. —
~énn, a.: minderjährig, unmündig: Er war m. an Verstand oder an Jahren. 9, 45. —
~ennitǟt, f.; 0; –s-: Minderjährigkeit, z. B.: Nicht uns zurückzuführen zu den Tagen | charakterloser Minderjährigkeit. 99b. —
~īt, m., –en; –en: Minderbruder, Franciskaner. —
~itǟt, f.; –en; –s-: die Minderheit in einer (abstimmenden) Versammlung etc.
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