Metze
II. Métze, f.; –n:
1) ein nach Zeit und Ort versch. Frucht- und Getreidemaß, z. B. in Preußen etc. = ¼₈ Scheffel: So unmöglich, als einen Scheffel in eine M. zu bringen. 11, 242 etc. —
2) der dem Müller als Mahllohn zukommende Theil vom Getreide, best.: Die Mahl-M. Ph. 2, 50; Mühl-M. oder Mitz. vgl. Matte 5; Malter, Anm. und Mueß. 2, 639, Maut. 647 und metzen 2.
Anm. Ahd. mëzzo, m., mhd. mëtze, von messen, s. d., vgl. Meste und s. nam. 2, 662 ff. Zu 2 vgl.: Die erste Messe war das rechte Geldmetze mit Opfer und Geschenk. SW. 60, 400 etc. Ferner veralt.: Aus solchem Gefängnis genommen und hinab unter die M. in ein Stock gelegt [hohler Raum im Pranger?], s. f. 13, 436 (Ao. 1548). Vgl. auch Mätritz.
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