gemeiniglich
gemeinlich
gemeinsam
Gemeinsame
Gemeinsamkeit
Gemeinschaft
gemeinschaftlich
Gemēīn~iglich, adv.:
1) gewöhnlich, gemeinhin, insgemein, gemeinlich: M. 1, 320; 2, 176; 12, 289 etc., auch (pleonastisch): G. pflegen (s. d.). R. 1, 14. — 2) (mundartl.) insgesammt, insgemein, gemeinlich (s. d. 1b). —
~lich, a.: 1) adv.: gemeiniglich:
~sam, a.: a) gewöhnlich. B. 41b; Den man g. beim Freiwill’genfeste trinkt. Woch. 13; 607b; 1, 213; 2, 67; Pflegte (s. d.) g. etc. 1, 247. —
b) (mundartl.) insgesammt, gemeinsam: Dies Alles geschah im Jahr Christi 917 und schwuren die Bürger von Köln dem König g. in S. Gerion’s Kirchen. 215a; Die Chroniken bezeugen g., daß etc. 589b; Den Eidgenossen g. damals geschenkt. 603b etc., auch: meiniglich (s. männiglich). — 2) adj. (vralt.): Die Vernunftkunst oder Loglk, sammt ihrer nahen Anverwandten, der g–en Wissenschaft oder Metaphysik. 1, 376. —
gemeinschaftlich (s. d. und gemein), — mehr der gehobnen Rede eignend: Lilie, Ros’ und Nelk’ in g–em Anduft. 1, 118; Wenn Freundes Antlitz dir begegnet, | so bist du gleich befreit, gesegnet, | g. freust du dich der That. 6, 21; Zwar hat er vielleicht mit den Thieren den Fleiß, doch Nichts mit den Menschen g. 4, 89; Das g–e Schicksal. 93b; Daß wir’s g. brüderlich bewohnen. 494a; Nicht mangelt’ ihr Herz des g–en Mahles. Jl. 1, 468 etc., auch zuw. wie gemein (s. d. 1b): Allen gehörig, Keinem ausschließlich: Die Erde, zuvor wie Luft und Sonne g. Ov. 1, ... etc. —
~same, f.; –n: (mundartl.) Gemeinsamkeit, Genossenschaft, Gemeinde: Eine G. und Versammnis Derjenigen, die mit dem Blut Jesu Christi durch den Glauben geheiligt sind. B. 1b; Dieser Staat .. ist in Schutz, Schirm und G. des heiligen Reichs kommen. 393a etc. —
~samkeit, f.; 0: das Gemeinsamsein; gemeinsame Thätigkeit etc.: Die G. der Interessen; Nur Eines bringt die Kinder zur G. und Botmäßigkeit. Gv. 453; Auf unbefehdet offem freiem Meer | .. herrscht G. und Freiheit. —
~schaft, f.; –en: der Zustand, wo mehrern Wesen Etwas gemein ist, sie durch etwas ihnen Gemeines verbunden find und diese Verbindung: G. haben mit Einem [umgehn etc.]. 26, 4; 50, 18; 4, 9; 1. 1, 6; Was hat das Licht für G. mit der Finsternis? 2. 6, 14; Habet nicht G. mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis. 5, 11; In der Teufel G. sein. 1. 10, 28; 16; Die G. des heiligen Geistes sei mit euch! 2, 13, 13 etc.; G. pflegen mit Einem; Jemandes G. suchen, meiden, fliehn; Das erste gesellschaftliche Verhältnis ist das, welches auf der G. der menschlichen Natur beruht und also unter dem ganzen menschlichen Geschlechte stattfindet. Pfl. 1, 32; Das, was die Natur zum gemeinschaftlichen Gebrauch Aller hervorgebracht hat, in dieser G. zu lassen. 33; Durch G. | sind Gefahren als Genuß zu schätzen. 4, 279; Bewahre mich vor der G. der Feinde. Mak. 1, 94; Von dem Kurhause Brandenburg und dem Pfalzgrafen von Neuburg in G. besessen. 896a; Ihr naht’ in Liebe der Gott und aus ihrer G. | wuchs Nausithoos auf. Od. 7, 61 etc. — Die Eheleute leben in Güter-G. [so daß die Güter ihnen gemein sind]; Die Güter-G. zwischen ihnen aufheben; In die Bürger-G. aufgenommen werden etc. —
~schaftlich, a.: in Gemeinschaft; auf Gemeinschaft begründet; Mehreren gemein; gemeinsam: Etwas g. besitzen; Das g–e Eigenthum; Ein andrer, ebenfalls allen Thieren g–er Trieb. Pfl. 1, 9; Wo Menschen . . g. denken. 32; An einen g–en Mittelpunkt geknüpft. Rev. 31; Die Republik, wo zu g–er Lust Jeder so denkt. A. 2, 55; Ihr g–es Gebiet. 11, 144 etc.; Die G–keit ihrer Inter- essen etc.; Die g–en Örter [mißlungne wörtl. Übersetzung aus dem Lat., s. Gemeinort], vergl. 4, 1, 269. — Andre vralt. Bedd. und Ableit. (z. B. vermeinschaften etc.) s. Br. 387b.
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