Faksimile 0279 | Seite 277
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gemeiniglich gemeinlich gemeinsam Gemeinsame Gemeinsamkeit Gemeinschaft gemeinschaftlich
Gemēīn~iglich, adv.:
1) gewöhnlich, gemeinhin, insgemein, gemeinlich: Immermann M. 1, 320; Sturz 2, 176; W. 12, 289 etc., auch (pleonastisch): G. pflegen (s. d.). Forster R. 1, 14. 2) (mundartl.) insgesammt, insgemein, gemeinlich (s. d. 1b).
~lich, a.:
1) adv.: gemeiniglich:
a) gewöhnlich. Fischart B. 41b; Den man g. beim Freiwill’genfeste trinkt. Prutz Woch. 13; Stumpf 607b; Zinkgräf 1, 213; 2, 67; Pflegte (s. d.) g. etc. 1, 247.
b) (mundartl.) insgesammt, gemeinsam: Dies Alles geschah im Jahr Christi 917 und schwuren die Bürger von Köln dem König g. in S. Gerion’s Kirchen. Stumpf 215a; Die Chroniken bezeugen g., daß etc. 589b; Den Eidgenossen g. damals geschenkt. 603b etc., auch: meiniglich (s. männiglich). 2) adj. (vralt.): Die Vernunftkunst oder Loglk, sammt ihrer nahen Anverwandten, der g–en Wissenschaft oder Metaphysik. Leibnitz 1, 376.
~sam, a.:
gemeinschaftlich (s. d. und gemein), mehr der gehobnen Rede eignend: Lilie, Ros’ und Nelk’ in g–em Anduft. Baggesen 1, 118; Wenn Freundes Antlitz dir begegnet, | so bist du gleich befreit, gesegnet, | g. freust du dich der That. G. 6, 21; Zwar hat er vielleicht mit den Thieren den Fleiß, doch Nichts mit den Menschen g. Platen 4, 89; Das g–e Schicksal. Sch. 93b; Daß wir’s g. brüderlich bewohnen. 494a; Nicht mangelt’ ihr Herz des g–en Mahles. V. Jl. 1, 468 etc., auch zuw. wie gemein (s. d. 1b): Allen gehörig, Keinem ausschließlich: Die Erde, zuvor wie Luft und Sonne g. V. Ov. 1, ... etc.
~same, f.; –n:
(mundartl.) Gemeinsamkeit, Genossenschaft, Gemeinde: Eine G. und Versammnis Derjenigen, die mit dem Blut Jesu Christi durch den Glauben geheiligt sind. Fischart B. 1b; Dieser Staat .. ist in Schutz, Schirm und G. des heiligen Reichs kommen. Stumpf 393a etc.
~samkeit, f.; 0:
das Gemeinsamsein; gemeinsame Thätigkeit etc.: Die G. der Interessen; Nur Eines bringt die Kinder zur G. und Botmäßigkeit. Auerbach Gv. 453; Auf unbefehdet offem freiem Meer | .. herrscht G. und Freiheit. H.
~schaft, f.; –en:
der Zustand, wo mehrern Wesen Etwas gemein ist, sie durch etwas ihnen Gemeines verbunden find und diese Verbindung: G. haben mit Einem [umgehn etc.]. Ps. 26, 4; 50, 18; Joh. 4, 9; 1. Joh. 1, 6; Was hat das Licht für G. mit der Finsternis? 2. Kor. 6, 14; Habet nicht G. mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis. Eph. 5, 11; In der Teufel G. sein. 1. Kor. 10, 28; 16; Die G. des heiligen Geistes sei mit euch! 2, 13, 13 etc.; G. pflegen mit Einem; Jemandes G. suchen, meiden, fliehn; Das erste gesellschaftliche Verhältnis ist das, welches auf der G. der menschlichen Natur beruht und also unter dem ganzen menschlichen Geschlechte stattfindet. Garve Pfl. 1, 32; Das, was die Natur zum gemeinschaftlichen Gebrauch Aller hervorgebracht hat, in dieser G. zu lassen. 33; Durch G. | sind Gefahren als Genuß zu schätzen. Platen 4, 279; Bewahre mich vor der G. der Feinde. Rückert Mak. 1, 94; Von dem Kurhause Brandenburg und dem Pfalzgrafen von Neuburg in G. besessen. Sch. 896a; Ihr naht’ in Liebe der Gott und aus ihrer G. | wuchs Nausithoos auf. V. Od. 7, 61 etc. Die Eheleute leben in Güter-G. [so daß die Güter ihnen gemein sind]; Die Güter-G. zwischen ihnen aufheben; In die Bürger-G. aufgenommen werden etc.
~schaftlich, a.:
in Gemeinschaft; auf Gemeinschaft begründet; Mehreren gemein; gemeinsam: Etwas g. besitzen; Das g–e Eigenthum; Ein andrer, ebenfalls allen Thieren g–er Trieb. Garve Pfl. 1, 9; Wo Menschen . . g. denken. 32; An einen g–en Mittelpunkt geknüpft. Gentz Rev. 31; Die Republik, wo zu g–er Lust Jeder so denkt. Heinse A. 2, 55; Ihr g–es Gebiet. L. 11, 144 etc.; Die G–keit ihrer Inter- essen etc.; Die g–en Örter [mißlungne wörtl. Übersetzung aus dem Lat., s. Gemeinort], vergl. Mendelssohn 4, 1, 269. Andre vralt. Bedd. und Ableit. (z. B. vermeinschaften etc.) s. Zarncke Br. 387b.