Gemeinheit
Gemēīnheit, f.; –en; –s-:
1) (s. gemein 3e) das Gemeinsein, ein gemeines, unedles, niedrig pöbelhaftes Wesen (ohne Mz.) — und: eine einzelne Außerung oder Kundgebung eines solchen Wesens: Die G. der Gesinnung, des Charakters, seiner Späße; Dennoch behielten .. seine Späße eine gewisse dicke Zäheit, Plattheit und G. 8, 33 etc.; Sich in Zoten und G–en gefallen; Ich verbitte mir dergleichen G–en; Erz-, Grund-, Hunds-G. etc.; Solch Urtheil zeigt stumpfsinnige bloß, bloß eigene Seelen-G. 4, 107 etc. —
2) (s. gemein 1) das Gemein- oder Gemeinsamsein (selten, gw. Gemeinsamkeit, Gemeinschaftlichkeit): Vollkommne Gleichheit der Stände, G. der Güter etc. Rev. 66. —
3) (s. 2) = Gemeinde (s. d.), nam. in polit. Beziehung, Kommüne: Hatte es eidlich erhärten können vor G. und Magistrat. H. 2, 2, 134; Jede Gesellschaft, jede G. müßte sich überzeugen, daß etc. 31, 311; G–en, die theils unabhängig, theils vom Konsens der Obern abhängig sind. 313; Die friedliche G., die der Fürst beschirmt. E. 1, 78; Ph. 2, 279; Die G–en, in deren Bezirke die Schurkerei geschehen. Sp. 399; Das Volk behielte sich das Recht vor, in allen die ganze G. betreffenden Sachen die entscheidende Stimme zu haben. 32, 105; Sich ohne Noth in die Angelegenheiten irgend einer besondern G. verflechten zu lassen. 9, 46; Liebe und Eintracht hielt die einzelnen Haushaltungen und die ganze G. zusammen. 122; Diese Leute [die Christianer] sind in allen dergleichen Fällen, die ihre ganze G. betreffen, von einer unbegreiflichen Geschwindigkeit. 16, 8 etc.; Wie sich Bürgerschaften und Landes-G–en gebildet. 14, 411; Dorf-, Stadt- G. (s. 4) etc., vgl.: G–s-Äcker, Gemeindeweiden, Gemeindewälder aufzulösen und zu vertheilen. Irl. 1, 41 etc. —
4) (s. 3) der einer Gemeinde (s. d., Anm.) gehörende Besitz, Allmand etc.: Aufhebung der G–en und Einkoppelungen. Dän. 1, 133; Die an seinem |Hofe zunächst liegenden G–en. Ph. 1, 353; Die G–en mit Holzungen, Weiden etc. 2, 107; Mit der Theilung der G–en oder der sogenannten Marken, Huten und Weiden etc. 189. —
5) in einigen Gegenden, z. B. in Soest, die zu keiner Zunft oder Innung gehörigen Einwohner, auch „Gemeindemänner“.
Zsstzg. s. 1 und 3, ferner: Áll-:
1) Ggstz. der Besonderheit, sowohl das Allgemein-sein, als auch etwas Allgemeines (s. d. nam. 5), ein allgemeiner Begriff, und zwar bald als der höhere, der alles Einzelne in sich befasst, bald auch in tadelndem Sinn, wie Gemeinplatz etc., wobei auf den einzelnen, besondern Fall nicht die gehörige Rücksicht genommen ist, z. B.: Aus den A–en der Naturwissenschaften. SchV. 49; Die Revolution verdankt ihren fürchterlichen Charakter der A. dieser unglücklichen Maßregel. Rev. 51; Trat das Drama .. aus der Allegorie, aus der flauen A. heraus in die Besonderheiten des wirklichen Lebens. Sh. 1, 87; Lit. 3, 71; Den Fehler, daß er diese einzelnen Urtheile mit einer Art von A. aussprach, da doch die Aussprüche des Verstandes eigentlich nur einmal und zwar in dem bestimmtesten Falle gelten. 17, 5; Jene abstrusen A–en. 23, 113; 39, 341; Durch den Umfang und die A. der Kenntnisse und durch die Größe des Auffassens. 27, 455; Die A. dieses Bedürfnisses anerkannt. 33, 85; Alle schroffen Besonderheiten gehen unter in der A. der europäischen Civilisation. Reis. 3, 178; Dieselbe A. des Herzens für alle guten .Menschen. 22, 385), ungw. für: Das alle guten Menschen mit gleicher Liebe umfassende Herz etc.; Eines Unterschiedes Feinheit, | der sich nicht lässt fassen von eines Gesetzes A. Mak. 1, 190; Eine Idee, die . . an dem eingeschränkten Gesichtspunkte des Individuums Antheil nimmt, dem sie angehört und in ihrer Anwendung also auch der A. nicht fähig sein kann, in welcher der Mensch sie zu gebrauchen pflegt etc. 771a etc. —
2) die ganze große Gesammtheit, s. Allgemeinde: Daß dies Recht die A. umschloß. Pfl. 2, 328; Es giebt viel Wünschenswerthes in der Welt, viel Erstrebenswerthes und Nothwendiges für die A. W. 1, 363; Der A. [dem gesammten Publikum] entzogen. Stein 1, XI) etc. —
3) [4] Allmand.
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