Markung
Márkung, f.; –en:
s. Marken und Zsstzg., ferner = Mark (s. d. II 1; 3; 4), Grenze und abgegrenztes Gebiet: So weit meine M., Zins und Gülte reicht. 225; An einen gewissen Ort hin, in eine Stadt, Dorf oder M. also gebannet .., daß er die vorgeschriebene Grenzen nicht überschreiten darf. 226; [Das Meer] innerhalb seiner zweiten M–en. Rh. 3, 308; Wo sich ihm schließen die M–en. 2, 289; Von der M. der Gemeinde Guggis bis nahe an die Hügel herauf. Nem. 1, 237; Wenn er seine M. umgeht. 18, 81 etc., so auch Zsstzg.: Ge-: Wo die G–en zweier Dörfer sich scheiden. Gv. 348; Die heimischen Dichter, die jene abgeleiteten Quellen deutscher Dichtung wieder in die eigene G. zurückleiteten. Lit, 5, 718; Die G. des Dörfchens. (56) 1, 328; In fetten G–en unter einander schöne lutherische und katholische Ortschaften. 3, 422; 449; 462; M. 4, 239; Stadt 1, 1 etc.; Hölzerne Grenzsteine sind in den bairischen Dorf-G–en nichts Seltenes. 3, 279 etc., s. Gemark.
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