markten
Márkten, tr. u. intr. (haben):
handeln (s. d. 1d; 2c u. g):
1) ein Marktgast sein, kaufend (s. ein-m.) od. verkaufend, Waaren auf den Markt bringend, Markt haltend: Hier ist zu m. allen Peloponnesiern | .. frei | u. frank mit dem Beding, daß sie handeln mit mir, doch nimmermehr mit Lamachos. A. 2, 234; Häufiger begegnen wir auf unsern Wegen M–den und Handelnden: ein kleiner Krämer sogar darf nicht versäumen, von Zeit zu Zeit seine Bude zu verlassen, Messen und Märkte zu besuchen [zum Einkauf]. 19, 96; Ich markte [bringe zu Markt] nun Nichts in der Stadt | und meine kranke Mutter hat | nicht einen Bissen Brot. 2, 153 etc. —
2) auf dem Markt, allgem. durch den Handel lösen, erwerben: Du marktest noch Reisegeld morgen dafür. 12; Ich markte [Jmpf. von marken] 287 Thaler. 1, 364 etc. —
3) Mit Jemand um Etwas m. etc., handeln, dingen, feilschen, eig. und übrtr.: Darum jüdisch gemarktet. 4, 297; Feilschet nun am heitern Orte [haltet eure Waaren feil], | doch kein M. finde Statt. 12, 23; Hier kein M., hier kein Handeln. 34; 61; Fing im Wirthshause gleich zu m. und zu quängeln an. Er wollte für weniges Geld besseres Quartier etc. 16, 123; Sah ihn eifrig handeln und feilschen. .. Beim Feilschen und M. 18, 300; Die Herrin, mit freundlichster Ermahnung zum Fleiß, marktete mit ihnen. 19, 132; Man solle mit Dem, was sie .. geleistet, wenn es Einem auch nicht durchgängig behage, zufrieden sein und nicht immer daran m. und mäkeln. 20, 133; An dem hohen Sinn m. und mäkeln. 21, 125; Wenn wir unter einander Etwas haben, so können wir herüber, hinüber m.; ein großer Herr will gehorcht sein. Lav. 154; Endlich marktete Joggeli bis auf 500 Thaler herunter. U. 2, 106; Fr. Gl. 169; 3, 503; M. und juden. V. 238; Wie er marktet und handelt um den Gulden. Mus. 1, 2, 413; Es ist mit der Freiheit eben kein M. möglich. GschTh. 117; Die Butterverkäuferin anzupacken undmitihr zu marken, bis ich K. 709 etc. —
4) dazu: Beim Schönheitskauf urtheilt das Aug’ allein | und nicht des Markters niedre Feilscherei. Sh. 2, 433 etc.
Anm. S. Markt, Anm. Daher Nbnf.: marken (s. o. und marchen und nam. schwzr.: märten nam. (3), z. B. Sch. 6; 18; 172; G. 184; 276; 364 (vgl. „mäckeln“ 365), s. Zsstzg., vgl.
Zsstzg., vgl. die v. handeln, kaufen, dingen etc.: z. B.: Áb-:
1) [1] abkaufen: Mir meine Schande zu verkaufen! mir | den Frieden abzumarkten! 35, 178. —
2) [3] abdingen etc.: Daß diese Denkart, ohne entschiedene Kraft, der Wahrheit alle Achtung zu versagen, von derselben nur Etwas herunterzuhandeln und abzumarkten sucht, um wohlfeileren Kaufes zu einiger Achtung für sich selber zu kommey. 6, 359; 3, 87 etc. — Aūs-:
1) einen Handel abschließen, zu Ende führen: Es ist „usg’märtet“. Sch. 201. —
2) [3] ausbedingen, s. ein-m. 2. — Eīn-:
1) einkaufen, nam. in Menge. —
2) [3] einbedingen in einen Handel: Eingemärtet habe er das Führen nicht. .. „Eingemärtet oder nicht, was man anerbiete, sei anerboten“. G. 302. — Er-: erhandeln, s. märkteln. — Über-: Einen ü., beim Handel übersetzen, eig. und übrtr.: Mit den Kosten können sie [auf dem Rechtswege] nicht übermarchen, wie sie wollten. Sch. 309. — Ver-:
1) [1] verkaufen. — 2) [3] Vermärten, mit Nachtheil verkaufen und: Einen vermärten, Dies bewirken, s. etc.
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