Faksimile 0238 | Seite 236
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Mannschaft
Mánnschaft, f.; –en:
1) (vralt.) die oder eine Gesammtheit von Männern überh.: Obwohl das Regiment der M. [den Männern] gebühret, hat doch Gott .. auch viel Gutes durch Frauen ausgericht. Matthesius Pr. 18 etc.; Ihre junge M. [„Jünglinge“ Zunz] fraß das Feuer und ihre Jungfrauen mußten ungefreiet bleiben. Ps. 78, 16; Über Kinder auf den Gassen und über M. im Rath. Jer. 6, 11; Alsdann werden die Jungfrauen fröhlich am Reigen sein, dazu die junge M. und die Alten mit einander. 31, 13; 48, 15; Saul nahm 3000 junger M. aus ganz Jsrael und zog hin. 1. Sam. 24, 3; 26, 2 etc., wo schon die heute gw. Bed. (2) durchbricht, vgl. Männerschaft; Das Austthal hat eine schöne M. [Bevölkerung]. Stumpf 679a, ferner: Er [der Theaterdirektor] kannte die Gebrechen seiner Mann- und Frauschaft [seines männl. u. weibl. Personals]. Schütze HambTh. 526.
2) (s. 1) eine Gesammtheit von Leuten männlichen Geschlechts, die zu Diensten verpflichtet sind, dazu (als Dienstmannen, s. Anm.) aufgeboten werden etc., z. B.: Die zum Feuerlöschen nöthige (die Lösch-, Spritzen-) M.; Die M. zur Treibjagd aufbieten; Jagens-M., die Treiber. Laube Br. 263 etc. Nam.: Die M. eines Schiffs, die Besatzung, Bemannung desselben, und bes. häufig von Truppen: Die M. zusammentrommeln, vergattern; Daß an die M–en scharfe Patronen vertheilt waren. Droysen Y. 1, 198; Die Haupt-M. (–́⏑) liegt in den Festungen etc.
Anm. Vralt., mundartl. Bedd. (s. Benecke 2, 32 ff. u. Adelung): das Verh. des Lehnsmanns zum Herrn; die Lehnspflicht; der Lehnseid; die Gesammtheit der Mannen eines Herrn; ferner: ein Einzelner der M. oder Dienstmannen etc.: Das Dorf hat 64 M–en [dienstbare Einwohner]. Adelung; ferner = Mannheit, Zeugungstüchtigkeit: Jemanden die M. benehmen. ebd. S. auch Zsstzg.
Zsstzg. vgl. die von Mann, nam. insofern diese Jemand als einem gewissen Stande, Range etc. angehörig bez., dieser Stand, Rang etc., z. B.: Alder-, Álter-:
1) der Rang eines Altermanns. 2) die Gesammtheit der Altermänner. Ám-, Ámt-:
1) die Würde eines Amtmanns. 2) das ihm untergebne Gebiet. Bāū-: (vralt.) die Gesammtheit der Ackerbauer und der Ackerbau. Hohberg 1, 102a. Búrg-:
1) (––⏑) die in einer Burg befindliche Mannschaft [2].
2) (–⏑) die Würde eines Burgmanns oder Burggrafen. Dīēnst-:
1) die Gesammtheit der Dienstmannen, s. [Anm.]: Beide, sowohl die Lehn- als D. standen unter einem Lehenshofe. Möser Osn. 2, 123.
2) das Verh. des Dienstmanns zum Herrn. Hāūpt-:
1) (––⏑) s. [2].
2) die Würde und das Amt eines Hauptmanns und das Bereich seiner Wirksamkeit: Nimm die H. an! G. 9, 116; Die H. gegen ausländigen Feinden getragen. Schaidenreißer 60a; So erneuet und ändert er keine H–en noch Vogteien mehr. Stumpf 172b; Amt-, Berg-, Burgetc. H., s. Zsstzg. von Hauptmann. Hêêr-: Eine Begeisterung, zu welcher sich dann die getreue H. bald hinzuzufinden pflegt. Immermann 12, 359. Jāgd-, Jāgens- [2]. Kāūf-: s. Kaufmannsthum: 1) die Gesammtheit der Kaufleute, vgl. oberd. auch: ein Glied derselben. Adelung, s. [Anm.]. 2) das kaufmännische Gewerbe, Handel und (vralt.) die Waare etc.: Mit der Menge deiner Waaren und K. machtest du reich die Könige. Hes. 27, 33; Ihn bestimmte man zur Handelschaft. .. Charles ward gleichfalls der K. gewidmet. G. 30, 233; Zu Amadabad wird sehr große K. getrieben von allerhand Waaren. Mandelslo 47b; In K. ein sehr vortheilhaftig und betrieglich Volk. 50b; Der Perser Hantierung ist allerlei Handwerke, K–en, Schreiberei etc. Olearius Reis. 315a; Die K. erlernen. Platen 4, 128; Viel seltsamer Waaren. .. Die seltsame K. zu sehen. Schaidenreißer 65b [15, 4] etc. Lánds-: das Verh. zwischen Landsleuten als solchen, das Landsmann-Sein, das Gehören zu den Bewohnern eines Landes als Heimathsgenosse und eine durch das Band der gemeinsamen Heimath verbundne Gesammtheit oder Genossenschaft von Landsleuten, so nam. auf Universitäten (s. Vollmann 288 ff.); Wenn der Reisende immer noch an einem eigenen Accent, an einer unbezwinglichen Unbiegsamkeit seiner L. als Fremdling kenntlich bleibt. G. 4, 158; Das Pathenthum . ., das sich im weitern Sinne selbst auf das Nachbarthum und die L. ausdehnt. Kapper Chr. 2, 218; μμoνς, d. i. L–en. L. 6, 288; Daß sich die L. und Basenschaft mit Grazie hineinhustete. IP. 1, 87; Ein Bruder Dominikaner | aus unsrer L. Sch. 398a; Viel edle Schotten drängten sich an mich | und der Franzosen muntre L–en. 410a etc. Lêhns-: s. Dienst-M. 1 und 2. Lösch- [2]: Wie eine L., die Feuer anlegen will, um ihre Macht zu zeigen. JKinkel Ib. 2, 290. Schīēds-: Schiedsrichterschaft: Er hat die ihm angetragene Sch. abgelehnt. Schútz-: eine Gesammtheit von Schutzmännern: Hinter dir, Rettender, steht der Sch. ungeheure | Majorität. Und das Volk? denkt an die rettende That. Xen. d. Gegenw. 5. Sprítzen- [2]. Wêhr-: Gesammtheit von Wehrmännern, s. Heer-M.: Eine wackere W. Pröhle J. 222 u. ä. m.