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Manichäer
* Manichǟer, m., –s; uv.; -:
1) Anhänger der für ketzerisch erklärten Lehre des Manes oder Manichäus († 277), s. Luther SW. 45, 314 ff. bursch.: (im ( 77 Spiel mit 1 und dem deutschen „mahnen“): ein mahnender Gläubiger. Günther 267; Der Pump stockte, die M. wurden schwierig. Holtei Ob. B. 1, 78; Kam . . | der M. mit Herrschermacht | und prätendierte, ich sollte bezahlen. Körner 249a; Die Nähe der Pedelle und das Pochen unverschämter M. Prutz Mus. 2, 123 etc., s. Vollmann: Manichā-ern, intr. (haben): ungestüm mahnen; -ismus, m.: das Mahnen etc.