Mandant
Mandarin
arine
Mandat
Mandar
* Mand~ánt (lat.):
m., –en; –en: Auftraggeber. —
~arīn (portug.?; skr.), m., –en, (–s); –en (–e); (chinesischer) Staatsbeamte, auch übrtr. auf deutsche etc. Platen 4, 213. — arīne, f.; –n: 1) kurzer, pelzbesetzter Damen-Überrock. —
2) Art Apfelsinen aus Malta. —
~āt (lat.), n., –(e)s; –e; –s-: die Bevollmächtigung; das von einem Berechtigten Einem gegebne Gebot, Etwas zu thun: Sein M. als Abgeordneter niederlegen; Kein Druckser je zu leiden, | sei ein ewiges M. 1, 115. —
~ār, m., –(e)s; –e: der Auftraggeber.
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