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Malter
Málter, n. (m.), –s; uv. (f.; –n):
1) = Malm. Adelung, vgl. M.-Brett und Schm. 2, 572 und 571.
2) eine zum Abmahlen best. größre oder geringre Quantität Getreide. ebd.
3) als Maß (nach Ort und Zeit versch.):
a) für Getreide etc.: Ein „Malder“ Samens soll nur einen Scheffel geben. Jes. 5, 10; Ein gehauftes M. Korn. Auerbach Gv. 196; Ein Zuber (dies ist das größte Fruchtmaß) hat 10 M., ein M. hat 10 Simri etc. Hebel 3, 472; Von jedem M. Frucht einen Sester. 450; Fungus’ Maul ist eine Mühle .., | mählt ein Handvoll Witz kaum abe, schüttet Wort ein „Malder“ auf. Logau 3, 47; Das hiesige M. besteht aus 12 Scheffeln. Möser Ph. 1, 310; 107; 2, 53; Vom Speicher den M. Rocken gestohlen. V. 2, 7; Alle Freiheiten .. gar mit M–n zu messen [sehr reichlich, in großem Maße]. Weidner 14; Ein Acker von etliche hundert M–n [Aussaat]. Weiße Jak. 35 etc., vgl.: Zwanzig „Molder“ Korn. Weidner 349; Das Lichtstock heimlich unter die Mul- ter gesteckt, wann’s schon Christus auf den Lichtstock heißt stecken [Matth. 5, 15]. Fischart B. 33a, wie denn HSachs G. 1, 35 unter den zum Waschen nöthigen Geräthen aufzählt: Multer .. und Scheffel, groß und klein, s. Mulde; ferner: Mit einem großen Reichthum, welcher nicht etwa scheffelicht, sondern maltericht vorhanden. Spate XXVII etc.
b) als Holzmaß: Den ausgerodeten Kien in Klaftern, M–n oder Schragen setzen. Döbel 3, 65b; Einige Einrichtung ist, daß zwei M. eine Klafter ausmachen; an andern Orten machen drei, auch vier M. soviel aus als eine Klafter. 95b etc. Dazu: Das Holz maltern, aufmaltern, in M. setzen.
c) (veralt.) ein Zahlmaß, wie es scheint = ein oder zwei oder vier Mandel (zu 15 Stück) oder Bauermandel (zu 16 Stück), s. Benecke 2, 29a.
Anm. In Bed. 1 und 2 und wohl auch 3a zu „mahlen“, s. d., Anmerk. und vergl. mundartl.: Das Molter, Multer, Mülter: was der Müller vom gemalnen Getreide als Lohn für sich behält. Schm. 2, 573; Daß ich des Mulders auf meine Mühle zu viel nehme. Höfer Ph. 2, 270 etc., auch: Um das Malter mahlen. Kärnth. Landgerichtsordn. (1578) 15a, s. Haltaus 1333, allgm.: die Metze (s. d. 2), Mahlmetze (niederd. Matt) und dazu als Zeitw.: moltern = metzen (niederd. matten), die Mahlmetze nehmen, z. B.: Daß, wenn das Mahlen aufhörte, auch das Moltern ein Ende hatte; das Moltern aber ist der Profit. vHorn Schmj. 33; Der [Sack] müste zur Straf sich zweimal moltern lassen. Weidner 289. In Bed. 3 vielleicht andre Stämme eingeflossen.