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mähnen mähnig
Mǟhn~en, tr., s. mahnen, Anm.; hochd. gew. nur im pass. Partic. mit einer Mähne versehen:
Unter seinen gemähnten Brüdern [den Pferden]. V. Myth. 1, 281 etc., ähnl.: Wie ein Pferd, ist es bemähnet. Brockes 9, 293; Dem bemähnten Löwen. Vischer Ästh. 2, 152 etc. und als Ggstz.: Des kleinen ungemähnten Berglöwen. Humboldt KlSchr. 1, 65 etc., ferner Zsstzg. wie: Braungemähnte Rosse. V. Il. 9, 407; Den dichtbemähnten Braunen. Gerhard Wil. 1, 263; Gelbgemähnete Löwin. Georg. 4, 408; WHumboldt 1, 365; Mit einem krausbemähnten Vorderkörper. Tschudi Th. 580; Prächtig bemähnten Rossen. B. 224b; Die rauhgemähnete Haut. V. Th. 25, 272; Die schöngemähneten Rosse. Il. 10, 491; 18, 223 etc.
~īg, a.:
gemähnt: Ein m–er Helmbusch. V. Th, 22, 180; Schön-m–e Rosse. Od. 3, 475; 5, 380 etc.; Meines Lebens Rößlein war voll-m. Rückert Mak. 1, 90 etc. Davon versch. schwzr. als ein [was für ein?] Fehler bei Pferden: Nun findet der Gaul sich . . blästig und untersetzig, m. und stettig. Gotthelf 5, 135.