mägdehaft
Mägdeschaft
Mägdethum
Mǟgde~haft, a.:
in der Weise einer Magd (2), versch. mädchenhaft (s. d. und magdlich): Die Einzigen, welche sich deutsch trugen. . . So m. ausgezeichnet in dieser vornehm erscheinenden Gesellschaft einherzugehen. 22, 27; Das m–e Geschäft des Wasserschöpfens. 30, 425; 31, 243; Die strenge haushälterische Knauserin zeigt sich an Dieser [der Hausfrau], an Jener [der Magd] eine hübsche, reine M–igkeit. 32, 244; So weibisch und m. Ph. 4, 9 etc., — seltner: Mägdisch und: [Die Stadtmaus] holt stets mehr Speise, beschaffet mägdiglich. wie auch = magdlich, jungfräulich: Ar. 3, 85. —
~schaft, f.; ~thum, n., –(e)s; 0: s. Magdthum 2.
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