Maat
Maatschaft
Māāt (niederd.), m., –(e)s; –e, –s; –s-:
Kamerad. 3, 135 etc. (s. I. Mast, Anmerk.), nam. Schiff., z.B.: Backs-M., s. Back II 1a; Euer Backs-M. und Kojegast. gL. 2, 103, ferner: Gehilfe eines Deckofficiers oder Handwerkers an Bord: Meinem M–en, der auf der Vorderpflicht stand. 97; Der Eine als Untersteuermann, der Andere noch als Mat. W. 71 etc.; Bootmanns-, Kochs-, Steuermanns-, Zimmermanns-M. etc., vgl. Gast 4. —
~schaft, f.; –en: Kameradschaft, Genossenschaft, z.B.: die gesammte Schiffsmannschaft, nam. aber eine Handelsgesellschaft, deren Glieder Gewinn und Verlust gleich theilen, niederd. Ma(at)skup, Ma(at)skupye und daraus hochd.: Maskopei (s. d.), vgl. Massonei.
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