luster
Lusterich
Lǘster: 1) a.:
s. lüstern u. 2a. — *2) (frz., auch in frz. Schreibw.: Lustre), m., –s; uv.:
~ich, m., –s; –e: a) Glanz, Schimmer, z. B. auch Töpfer.: Eine recht hübsche Verzierung des Steinguts .., daß man ihm einen höchst zarten metallischen Anflug, L., giebt... Silber- und Platin-L. wird gewöhnlich auf weißem Steingut angebracht .., Gold- und Kupfer-L. .. auf einem rothbraun gefärbten Grunde. 3, 502 etc. Auch als Ew. = glänzend. 2, 8. —
b) feines Schmelzglas. —
c) feine Kronleuchter. 3, 3, 156. —
d) Art glänzender Zeugstoff, auch Lüstrin (spr. lüstréng). —
(selten) Lüstling: Ein L., ein Tropf. Ep. 1, 199.
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