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Löhner Löhnerei löhnerisch löhnern
Lȫhner, m., –s; uv.:
1) ein Lohnarbeiter: Daß ich des ärmsten L–s Weib | beneiden muß. Geibel Rod. 35; Eine L–in. Brachvogel FB. 1, 9 etc. Häufiger Zsstzg. (s. Tagelohn): Ebenso gedankenlos blättern wie die Tag-L. der Buchhändler fabricieren. G. 32, 51; Tage-L–n (Sonnenbrüter in Breslau genannt). Holtei Jahr. 1, 96; Nicht gewohnt, wie ein Tage-L., wie ein Handwerker aus der Hand in den Mund zu leben. Lewald W. 3, 173; Wodurch der Hüfner zum Tage-L. hinabsinkt. V. 2, 192; Tag-L–in oder Tagelöhnerfrau etc., s. Tagner.
2) in Zsstzg.: Eigen-L.: (Bergb.): Einer, der eine Zeche allein, auf eigne Kosten baut, „Einspänner.“ 3) s. Lehener. 4) s. Lünse.
~ēī, f.; 0:
das Wesen eines Löhners, nam in Zsstzg.: Gelehrte Tag-L. Sch. (Wackernagel 3, 2, 965 Z. 8) etc.
~isch, a.:
in der Weise eines Löhners, nam. in Zsstzg.: Tag-l–e Übersetzungen etc.
~n, intr. (haben), gw. nur in Zsstzg.:
Tāg-l.: als oder wie ein Taglöhner arbeiten: Ihr Vater tagelöhnert bei uns. Auerbach D. 4, 44; 1, 413; Gv. 453; Leb. 1, 306; Als Holzhacker t. Heine Verm. 1, 221; Immermann (Hungari 2, 448); Jch muß jetzt wider meinen Willen und doch mit Vorsatz tage-l. L. 13, 620; Daß ich selbst einen guten Theil meines Lebens getaglöhnert habe. Musäus Ph. 1, 25; 4, 257; M. 1, 109; Tage-l–de Statisten. Seydelmann 224; Als Sprachmeister und Übersetzer zu tage-l. Voigts H. 25; Zschokke 1, 101 etc.