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Lohn
Lōhn, m. (n.), –(e)s; Löhne; Löhnchen, lein; -:
Das, was Jemand durch sein Thun, durch seine Leistungen als Vergeltung verdient, was ihm dafür zu Theil wird: 1) (ohne Mz. und Verkl.) ganz allgm., auch von Dem, was Einem Schlimmes für sein Thun zu Theil wird, sei es dem Thun entsprechend oder nicht: Undank ist der Welt L. Sprchw.; Der Herr wird ihnen [den Gottlosen] ein Wetter zum L. geben. Ps. 11, 6; Wird ihn zerscheitern und ihm seinen L. geben mit den Heuchlern. Matth. 24, 51; Sie haben den L. ihres Jrrthums an ihnen selbst empfangen. Röm. 1, 27; Werden umkommen und den L. der Ungerechtigkeit davonbringen. 2. Petr. 2, 13 etc.; Was Einer noch so emsig griffe, | Deß hat er wirklich schlechten L. G. 12, 42; Auf jeden losen Spott kommt böser L. Gotthelf G. 219; „Er ist ein Spion.“ Strick ist sein L. Hebel 3, 151; Auf die Übertretung folgt der L. 4, 8; Von ihm zerbläut, hätt’ ich um meiner Thaten L. Rückert Rost. 88a; Der Wütherich! Der hat nun seinen L.! | Hat’s lang verdient ums Volk von Unterwalden! Sch. 517b; Wer einen fremden Hund ernährt, Dem wirt nit mehr denn der Strick zu L. Waldis Ps. IV etc. 2) (ohne Mz. und Verkl.) in engrem Sinne: das Einem als Vergeltung seines Thuns zu Theil werdende Gute und zwar ohne oder mit dem Nebensinn, wonach jenes Gute als eine verpflichtete Gegenleistung erscheint, die man für das Thun in diesem Maße zu fordern berechtigt ist:
a) ohne jenen Nebensinn, sinnvwdt Belohnung: Wer die Rechte des Herrn hält, Der hat großen L. Ps. 19, 12; Gute Arbeit giebt herrlichen L. Weish. 3, 15 etc.; Gutes Thun ist schon gut, wenn Einer auch keines L–es (s. b) wird; der L. sitzt in ihm. Alexis H. 2, 1, 28; Hat Menzel mir den Lorberkranz gewoben . . .Ich wollt’, ich hätte bessern L. erhoben. Cham. 4, 82; Das Lied, das aus der Kehle dringt, | ist L., der reichlich lohnet. G. 1, 139; Der schönste L. | für jahrelang durchkämpfte Männerarbeit. Körner 133a; Sie wollen ihnen mit Gold beschenken. | Er weigerts: Für den L. des Himmels | will ich den Sold der Welt nicht nehmen. Rückert Morg. 1, 103; Dem fremden Ritter Gottes L. | zu wünschen. W. 20, 72 etc. Zuw. auch nur zur Bez. für etwas Einem zu Theil werdendes Gute, z. B.: Die sind .. | ein rechter L. und Segen. Claudius 3, 82.
b) mit dem Nebensinn, daß man das Gute in bestimmtem Maße als verpflichtete Gegenleistung zu fordern berechtigt ist (s. 3): Dem aber, der mit Werken umgeht, wird der L. nicht aus Gnaden zugerechnet, sondern aus Pflicht. Röm. 4, 4; Sie haben ihren L. dahin. Matth. 6, 2; Der Beglückte .. halte gnädiges Geschenk für L., | zufälligen Putz für wohlverdienten Schmuck. G. 13, 143; Sonst erntet man Stank für Dank und Hohn für L. Stilling 2, 103 etc. 3) (s. 2b) im engeren Sinn: die verpflichtete Gegenleistung in Geld (oder Geldeswerth), womit man Jemandes Leistungen bezahlt und die Dieser für seine Leistungen zu fordern berechtigt ist, vgl. Honorar, Gehalt (3), Sold und Löhnung. In diesem Sinne findet sich außer dem männl. auch oft das sächl. Geschlecht (s. auch Zsstzg.), ferner Mz. und Vrkl.:
a) Belege für das masc.: Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen L. nicht vorhalten .. sondern sollst ihm seinen L. des Tages geben. 5. Mos. 24, 14 ff.; Jer. 22, 13; Tob. 4, 15; Suche einen treuen Gesellen, der um seinen L. mit dir ziehe. 5, 4; 15; Sir. 34, 27 etc.; Wie die Dienste so der L., | gebe dir zu deinem Sold | diesen Klumpen da von Gold. Cham. 3, 200; Der L. für die Arbeit. Forster Ans. 3, 134; Grimm M. 265; Für die sechs Jahre meinen L. Hebel 3, 218 u. o.
b) Belege für’s neutr., zuw. dicht neben dem masc.: Stimme das L., das ich dir geben soll. 1. Mos. 30, 28; 31, 7; 15; 41; Das L. deiner Knechte. 1. Kön. 5, 6; Allen, die Teiche ums L. machen. Jes. 19, 10; Jak. 5, 4; Über das besprochene L. nicht die mindste Ergetzlichkeit. Gryphius Säug. 11; Hier hast du dein erstes L. für den laufenden Monat. Holtei Nobl. 1, 220; Ein Verdienst ist nicht unbereit auf seinen L., sondern wohl bedacht und vorgesetzt in das L. (s. 2b). Luther 1, 488a; SW. 64, 363; Daß der Hand-L. hoch oder niedrig stehe ... Das Hand-L., welches hier verdient wird . .. Daß der Hand-L. nicht niedrig sein könne ... Einen Knecht für den niedrigsten L. haben wollen . . . Ein so geringes Dienst-L. Möser Ph. 1, 106; Von Ihnen hätte ich das L. bekommen. Rabner Br. 139 etc.
c) Bsp. der Mz.: Seinen Leuten die Löhne auszahlen; Wo die Löhne viel geringer sind. Briefe Nordamer. 140; Mit den Löhnen. Gotthelf U. 2, 60; Immer höhere Löhne durch die Arbeitseinstellung erpressen. Mundt Rob. 1, 76.
d) Bsp. der Verkl.: Daß ich mein Löhnchen so liederlich verthäte. Gotthelf5, 137; Verdienen ein klein Löhnlein. Sch. 314; 76; Es soll das Löhnchen sein für die Fahnenstecken, so du angemalet. Keller gH. 4, 443; Von dem Löhnlein des Gerichts. V. Ar. 1, 337 etc. 4) (s. 3) in einigen Wendungen das Dienstverhältnis eines um L. Gedungnen, nam. eines Dienstboten zum Herrn: Bei Jemand in L. und Brot stehn; Einen in L. und Brot nehmen; Einen ehrlichen Burschen aus L. und Brot getrieben. Benedir 10, 38; Eine in L. verdingte Krankenwärterin. Gutzkow R. 6, 4 etc.
Anm. Goth. laun (n.), ahd., mhd. lôn (m. und n.). Heute gilt hochd. das sächl. Geschlecht gw. nur in Bed. 3 (s. d.), womit nicht zu verwechseln das formelhafte „L. von Gott“ oder „Gott’s L.“ (womit der Empfänger des Guten, der es nicht lohnen kann, auf die Vergeltung desselben durch Gott anweist), was wie substantivisch gefaßte Sätze, Jmperative etc. (vgl. nam.: Ein Ritterdienst, der wenigstens ein „Vergelt’s Gott“ werth ist. W. 1, 231) natürlich neutr. ist, z. B.: Jedes „L. von Gott“, das in | der Welt gesagt wird, zög er lieber ganz | allein. L. Nath. 2, 2, s. unter den Zsstzg.: Gott(e)s-L.
Zsstzg. nam. zu [3], was unbez. bleibt, vgl. die von Geld, leicht zu verstehn und zu mehren nach den folgenden Beisp.: Ácker-: für Bestellung des Ackers, Art-, Pflug-L.
Advokāten-:
1) Honorar (s. d.) des Advokaten. Spate, obgleich man die nicht ehrenvolle Bez. „Lohn“ hier vermeidet, wie für alle Bemühungen, die eig. mit Geld nicht bezahlt werden können, vgl. Arzt-L. und Ehren-L.
2) natürlich auch allgemeiner [1 und 2]:
a) Das, was ein Advokat für seine Bemühungen erhält: Flüche und Hohn sind A. etc. und
b) seltner (s. Königs-L.) Das, womit ein Advokat belohnt oder zu belohnen pflegt, und so für alle ähnl. Zsstzg. s. Dienst-L. gw. Gehalt (s. d.). Spate. Ángeber-. W. Luc. 3, 138. Lohn für Arbeiter, nam. Handarbeiter oder sog. Arbeitsleute, auch Hand- L., im Ggstz. zum Dienst-L., s. auch Tage-L.: Arbeitslöhne. Briefe Nordam. 105; Wenn ich Alles rechne, Marmor und Eisen, besonders da der Stein hart ist, dazu das A. G. 29, 107; Da der A. in England im Ganzen doppelt so hoch ist. Kohl Irl. 1, 56 etc. Acker-L., s. ArtI. s. Advokaten-L. Börne 3, 198. Bāder-. Barbīēr-. für das Bergen gestrandeter Güter. z. B. für Bücherbinden. Spate; für Garbenbinden etc. s. Blutgeld: Der B. von Denen auf dem Schloß soll euch noch werden. FMüller 3, 303. Schriftstellerhonorar für den Druckbogen. Deutsch. Museum (1780) 2, 94. Lohn des Boten oder für die Botschaft, s. Botenbrot. 2. Sam. 4, 10; G. 13, 278 etc.; masc.: Er werde einen B. bekommen, daß er genug habe für sein Lebenlang. Hebel 4, 105; Kühne (Augsb. Zeit. 1844) 1347a; HSachs 1, 531cetc., oft neutr.: Wenn ich nur kein schlimmes B. bekomme. Cronegk 1, 108; Brentano Wehm. 89; 92; Günther Th. 562; IP. Fat. 1, 80; Thümmel 8, 16 etc. der Dienstboten (oder Diensten): Die Dienstlöhne. Gotthelf U. 2, 36; Die Dienstenlöhne. ebd.; Ein so geringes D. Möser Ph. 1, 106 etc., Gesinde-, Leut-, Lied-L., Knecht-, Mägde- oder Mädchen-L. etc. Arzt-L. Drésch(er)-. Drúcker-.
Ámmen-: Amts-: Arbeits-: Ārt-: Árzt-: Bérg(e)-: Bínde-: Blūt-: Bōgen-: Bōten-: Dīēnst-: Dóktor-: Ehren-:
1) [2] ehrende Belohnung des Vortrefflichen, nam. der Tapferkeit: Du drohst sogar, mir meinen E. [dem Achill die Briseis] hinwegzuraffen. B. 143b, s. Siegs-L., Ehrengeschenk; Sie verdienten sich mit tapfrer Hand | den E. .., die güldnen Degen und die güldnen Sporen. Streckfuß Rol. 14, 3.
2) Honorar (s. d.). Fǟhr-: Lohn des Fährmanns oder Fergen für das Übersetzen: Das F. Olearius Ros. 55b; Rückert Morg. 1, 254; 255. Frácht-. Fūhr-: Lohn des Fuhrmanns für eine Fuhre, masc.: Hebel 3, 503; 504 etc.; neutr.: Olearius Reis. 98b; Weise Is. 22 etc. Geséllen-: z. B. neutr.: Forster A. 3, 42. Gnāden-: ein aus Gnaden ertheilter Lohn, den zu fordern man nicht berechtigt ist: Aus Cytherea’s goldnem Buch gestrichen | für einer Zeitung G. [der der Schriftstellerei zu Theil wird, in einem günstigen Urtheil etc.]. Sch. 27a etc.; nam. theolog., vgl. Luk. 17, 10. Góttes- [Anm.]: So wäre ein Gotts Lohn damit zu verdienen. W. Merck 1, 83; Nehmt G., ihr süßen Brüder! G. 10, 247; Ein Mann, der seine Wohlthaten ausposaunt . ., sucht etwas mehr als das bloße G. L. 1, 238; Kann mir Jemand hin- überhelfen, Der thu es, ich bitte ihn, ich beschwöre ihn. Er verdient ein G. an mir. 10, 38; Etwas für ein bloßes Gottslohn thun [ohne Bezahlung] etc. Zuw. als echte Zsstzg. oder in vermeinter größrer Korrektheit masc. (z. B. bei Adelung), vgl. auch: Dein Kuß ein wahrer Götter- L. [göttliche Belohnung]. Hánd-:
1) Lohn für Handarbeiten, Arbeits-L., masc.: Möser Osn. 1, 105; Ph. 1, 106 [s. 3b]; neutr.: ebd.; Osn. 1, 109 etc.
2) Laudemium, Lehenwaare. Eichhorn Priv. 650, in vielen Arten nach der Art des Lehnfalls, z. B.: Erb-, Kauf-, Sterbe-, Tausch-H., bei Erbfällen etc.; Besteh-H., wenn das Gut von der Frau auf den Ehemann übergeschrieben wird; Handroß-H., wenn der Erbe das Gut als Nebengut ins Hauptgut einbaut, es gleichsam als Handpferd führt etc. Hāūer-, Hǟūer-: der Häuer im Bergb., versch.: Darum ersparte ich mir den Heuer- L. [Miethsgeld]. Immermann M. 1, 215, s. Heuer II., nam. auch: Heuer-L. der Matrosen. Hélden- [2]: vgl. Ehren-L. (1): Die Darstellung knüpft die Heldenarbeit an den H. WHumboldt 3, 313. Hénker-:
1) Lohn, den der Henker für eine Hinrichtung empfängt. Spate.
2) Lohn, den der Henker ertheilt, verallgemeinert: schlimmer Lohn: Von solchen Leuten hat man Nichts als Undank und H. Hēūer-: s. Häuer-L. Hírten-: z. B. neutr. Musäus M. 2, 8. Hōf- [1]: Lohn, wie er bei Hof gewöhnlich ist, Undank. Spate, s. Königs-L. Hūren-. Hǖter-: s. Hirten-L. Jāhr-: jährlicher Lohn, ebenso: Monats-, Wochen- L., s. nam. Tage-L. Jūdas-: Verräther-L.:
1) Das, womit ein Verräther Wohlthaten lohnt.
2) der Sünden-, Blut-L., den der Verräther oder Der, der etwas Heiliges für Geld etc. hinopfert, empfängt: Wir haben | um J., um klingend Gold und Silber | den König auf der Walstatt nicht gelassen. Sch. 364a. Knécht(e)-: s. Dienst-L. Kȫnigs-: wie ihn Könige zu geben pflegen, s. Hof-L.: Die für ihren König |sich opferte und jetzt den K. | dafür empfängt. Sch. 482b, den schlimmen Lohn. Lêhr-: Mit seinen Schülern um den L. processieren. W. Luc. 1, 219. Lēūt-: Lohn für Gesinde oder Arbeitsleute, s. Leute 4. Līēbes-: Minne-L. (s. d.). Līēd-: mundartl. Leut-L.; ob etymol. damit zusammenfallend?, s. Leut 4: Allwöchentlich eine Kleinigkeit von dem erhaltenen L. zurücklegen. Frommann 4, 419; HSachs G. 1, 131; W. Luc. 1, 279 etc., und als etymol. Deutungsversuch: Doch heißt’ noch in schweizerischen Rechten L., was Einer durch den Gebrauch seiner Glieder verdient. JvMüller 10, 57, vgl. (nürnberg.) Glied-L. Schm. 2, 439 etc. Mách(er)-: Arbeits-L. der Handwerker: Die Zuthaten auf der Schneiderrechnung betragen mehr als das Macher-L.; Ich will Ihnen das Macher-L. doppelt bezahlen. Gellert u. o. Mǟdchen-, Mǟgde-: s. Dienst-L. Mǟh(d)er-: Schnitter-L. Mǟkler-. Mīēth(s)-: nam. Gesinde-L. Mínne- [2]: Belohnung der Minne durch die Geliebte, Minnesold: Ich hatte mich dem Dienst der Schönsten aller Schönen | drei Jahre sonder M. | verdingt. W. 20, 58; Nach dem M. zusehens lüsterner zu werden. 11, 247 etc. Mōnats-: s. Jahr-L.: Auf Kauffahrteischiffen erhalten die Matrosen gewöhnlich zwei Monatslöhne voraus bei Anfang der Reise, das Übrige bei der Abdankung. Pflūg-: Acker-L. Rícht-: Lohn oder Sold, den der Richter bekommt. V. Ar. 1, 191. Rítt-: für einen Ritt. Hebel 3, 239. Schǟfer-: Hirten-L. Schmīēde-. Schnēīde-: fürs Schneiden z. B. von Brettern. Schnēīder-: Schneide-L.; nam. Arbeits-L. des Kleidermachers. Schnítter-. Schrēībe(r)-. Sīēgs- [2]: Lohn, Preis des Sieges (s. Ehren-L.): Nun er mir aus den Händen den S: [die Briseis] raubte mit Arglist. V. Il. 9, 344. Sünden-: Sündengeld, Blut-L. etc. Tāg(e)-: der Lohn, den man mit der Arbeit eines Tages verdient und zwar gw. mit Handarbeit oder doch mit der nach Art einer solchen bezahlten, im engsten und eig. Sinn von Arbeitsleuten, sog. ,,Tagelöhnern“ (s. d.), Arbeits-L., insofern es nach Tagen berechnet wird, im Ggstz. zum Gedinge, Jahr-, Monats-L. etc.: Auf T. gehn; In T. arbeiten; Er soll sein Tag-L. der ganzen Zeit mit einrech[n]en. 3. Mos. 25, 50 ff.; Er war ein Holzschläger und verdiente ein geringes Tage-L. Arnim 235; Der mit dem Abend kaum sein Tage-L. gewann. Göckingk 2, 125; Der das Tag-L. zu gewinnen eilet. G. 2, 79; Den nächsten Winter haben wir da zu holzen genug und machen gute Tagelöhne. Gotthelf Sch. 71; Das macht [in der Advokaturrechnung] ein Jtem, ein schön’s Tagslöhni (s. u. W.). 327; Ich verdiene gleichwohl den Tag-L. [den Lohn eines Taglöhners] kaum mit dem Binden. Hebel 3, 238; Für’s Tage- L. des Buchhändlers zu arbeiten. Lewald Leb. 1, 90; Die großen Meister genießen außer der Hülfe ihrer Gesellen den Vortheil, einige hundert solcher in einzelnen Stücken vorzüglich geschickter und ums Tag-L. arbeitender Meister in ihrer Abhängigkeit zu haben. Möser Ph. 1, 185; Ich muß arbeiten das [auf] Tag-L. HSachs G. 2, 89; Du hast schlechte Arbeit gemacht. An wen hast du deinen Tag-L. zu fordern [dich heute als Mörder verdingt]? Sch. 149a; So werde ich um den Tage-L. arbeiten. 206a; Daß ich um dürft’gen Tag-L. Lasten trug. 583a; Um ein kümmerlich Tage-L. arbeiten. Tieck NKr. 3, 231; Der erste Abzug [der Karte] hatte ihm das Tage-L. [den täglich durch das Spiel an der Bank zu gewinnenden Louisd’or] gebracht. Waldau N. 3, 66; Hüfener sammt dem Gesind’ und ältliche Leute des Taglohns. V. 2, 20; Er verschaffte den Richtern .. eine Art von Tage-L. [Diäten], der Anfangs nur in einem Obolos für jedes Urtheil bestand. W. 34, 382; 266 etc. Verrǟther-: s. Judas-L. Wásch-, Wäscher-. Wêber-: Dem Verlagsherrn, der den verabredeten W. zahlt. G. 19, 145. Wóchen-: s. Jahres-L. Wúcher- [1; 2]: Lohn des Wuchers od. durch Wucher erlangter u. ä. m.