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löblich
Lȫblich, a.:
lobwürdig, lobverdienend: Eine l–e That. Judith 15, 12; Sir. 50, 5; Klugheit ist l. an einem Armen. 10, 34; Eine l–e Gewohnheit; Hier sind wir versammelt zum l–en Thun. G. 1, 116; Das ist l. an dir. 15, 16; Er versieht das Geschäft so l. und treu. 19, 131; 6, 45 etc.; Die L–keit dieses Thuns; Daß er den christ-l–en Entschluß faßte. W. 34, 49; Nach unsrer Alten | wohl- l–em Gebrauch. 3, 162; Un-l., was nicht zu loben ist, auch (vralt.) ohne Uml.: Loblicher und unloblicher Thaten. Stumpf III; Ritterlichen und loblichen Sieg verliehen. IV; Die Einwohner loblicher Eidgenossenschaft. ebd., und so als Titel (s. lobesam, Anm.): Das l–e Küchamt. Musäus M. 5, 10; An das (wohl-)l–e Stadtgericht; An ein (wohl-)l–es Postamt; Die (wohl-)l–e Buchhandlung, Zeitungserpedition; Der hoch-l–e Schöppenstuhl; Vor Dero ehr-l–en Räthen. Ayrer Proc. 2, 4 etc., vgl. preislich etc. Weil derartige im Allgm. veraltende Titel in der Bed. allmählich gesunken, ist auch die Anwendung auf Gott veralt.: Der Herr ist groß und sehr l. Ps. 145, 3 etc.; Wer kann alle seine l–en Werke preisen? 106, 2 etc.; Singet l. [lobend, lobsinget] und lobet den Herrn. Sir. 40, 3.