lobesam
lobesan
Lōbe~sam, a.:
lobwürdig, z. B.: Regiere wohl und gar lobsam. G. 2, 83; Von l–en Heldenthaten. Lat. mag. III., als veralteter Titel meist dem Hw. nachgesetzt und adv., noch alterthümlich oder mit ironischer Färbung: Zu Sachsen ein Herzog l. 8, 195b; [Der Löwe] ließ mit Blut befleckt den Mantel l. Sommern. 5, 1; Die schnellen Ritter l. [die snellen rîter lobesam]. N. 368; Gudr.69; Als Kaiser Rothbartl.| zum heil’gen Land gezogen kam. 379; Fürst Artus l. 11, 57; Herr Ritter l.! 20, 79; 15, 281 etc., vgl.: Der Prinz von Neuburg tugendsam. 368 etc. —
~san, a.: lobesam: Ein junges Weibchen l. 26a; Noch kömmt ihr Gärtner l., | den sie zu ha’n geruhn. 3, 20; O solch ein Liebchen l. | nicht treff’ [ich] in Gottes Welten an. 3, 192; Faust (zu Mephisto, der ihm Moral gepredigt): Mein Herr Magister l.! 11, 112; Einst schürt’ es hell die Flammen an | zum Menschenbraten l. 2, 217; Da stand der Mantel l. | ihr nett an und galant. 8, 375; Ein Professor l. Waldm. 5; Ein Ritter l. 469; 401 etc. Änm. Ähnl. mhd. lobebare, lobehaft, noch bei lobhaft(ig); lobelich, vgl.: Ein Kindelein so löbelich. 5, 145; Vorsicht .. ist immer löbelich. 10, 234 etc.; Kaiser Friederich loblicher Gedächtnis. Th. 2, gw. löblich (s. d.).
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