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loben
Lōben, tr.:
1) einer Pers. oder einer Sache Lob ertheilen, vgl. rühmen, preisen etc. und als Ggstz. tadeln, schelten: Sprchw.: Jeder Krämer lobt seine Waare; Das Werk lobt den Meister (Sir. 9, 24); Alles, was recht ist, lobet Gott [Subj.] etc. Gott [Obj.] l. (für Etwas); Gott sei gelobt (und gedankt); Gott l. und danken. Luther 6, 353b und o., ugw.: Gotte zu l. und danken. 353a, indem „l. und danken“ als ein Begriff mit dem Dat. (wie danken) verbunden ist; Das ist an ihm zul.; Jemandes Fleiß, Rechtschaffenheit, Schönheit l.; Einen ins Gesicht, hinterm Rücken l.; Sich selbst l.; Ich kann’s nicht l. [gut heißen], daß etc. 1. Kor. 11, 17 etc.; Einen über den Schellenkönig (s. d.), über den grünen Klee (s. d.) hinaus l. etc.; Wer befehlen kann, wird l. | und er wird auch wieder schelten. G. 4, 46; Haben sie doch das Essen gelobt. „Aber die Wohnung gescholten.“ Den Kaffe gepriesen etc. 6, 321; Viel gelobt und wenig geachtet. Lichtenberg 5, 465; Ein sonders Lob ist Dies, daß Einer L–s werth, | auf bloßes Lob nicht sieht und L–s nicht begehrt. Logau (L. 5; 142); Weiter ist der Alkoran voll eigens unnützes L–s. Luther 8, 16b; Nun | ich lob mich nicht, indeß man hat sie dümmer. Müllner 2, 63; Es ist dem Menschen leichter und geläufiger zu schmeicheln, als zu l. IP. 22, 3; Zu l., wenn er es von innen will ergänzen; | zu tadeln, wenn mit Schein der Ganzheit überglänzen. Rückert W. 4, 68 etc.
a) oft mit ethischem Dat.: Da lobe ich mir unsere Brüder in der Autorschaft, die fein krähen, eh noch das Ei reif ist. Forster’s Br. 2, 163 etc., vgl. den Dat. beim Pass.: So soll er mir gelobt und gepriesen bleiben. G. 30, 383; Ich hab in dem gelobten Lande [s. 4] | und drum auch mir gelobt auf immerdar! | der Vorurtheile mehr schon abgelegt. L. Nath. 3, 8 etc.
b) Einen um Etwas, wegen Desselben l.; Gelobt sei Gott .. um die Sonne! Kosegarten Dicht. 3, 154 ff.; gew.: um der Sonne willen, für die Sonne etc.; auch alt und in gehobner Rede: Deß lobten ihn alle Achaier. B. 212a; Deß [dafür] sei Gott gelobt! Luther SW. 26, 71; Deß lobt dasselbige Blatt ihn. V. H. 2, 94; Musen- alm. (1778) 102 (Claudius); Waldis Ps. 102, 13 etc.
c) das Partic. (vgl. 3): Dir vergebe dann der hochgelobte Gott! Spindler Jud. 1, 138 etc.; Ungelobt ob seiner Treue, | zieht er fort.
d) Der Lober. Spr. 27, 21; Bald schein’ ich ein schmeichelnder Lober. G. 3, 133; 11, 159; Platen 6, 11; Mit Weinen von Burgund .. | muß ich die Kehlen ihrer Lober waschen. Sch. 26b; Zum mürrischen Lober des Vormals. V. 1, 83; 3, 10; H. 2, 387; Wollte ich boshaft sein, so würde ich euch obligate Hof- Kunstlober nennen. Vischer (Schwegler 46) 566 etc.
e) Lobung, gew. nur in Zsstzg. (s. d. u. 4).
2) (s. 1) mundartl.: schätzen; vom Preis eines feilgebotnen Ggstds.: Wie hoch lobt er seine Waare?; Das Pferd ist mir für 50 Thaler gelobt, s. Brem. Wört. 3, 24.
3) (s. 1) Etwas erwähnen, anführen, nam. im Partic.: Von den obgelobten [oben erwähnten] nähern Gebirgen. G. 30, 250; Da der Dichter eines so ausgezeichneten Todes gestorben zu sein gelobt wird. V. Ländl. 2, 476 etc., s. be-l. 2.
4) durch eine heilige Verpflichtung, die man sich auflegt, sich zu Etwas verbindlich machen, gew. ge-l. (s. d. und verheißen): Ich lob ihm, ich erscheine. Arndt 166. Im Partic. auch formell mit ge-l. (s. d. u. die Besp. dort) zusammenfallend, z. B. nam.: Das gelobte Land, das Land der Verheißung (s. 2. Mos. 32, 13), nicht selten umgedeutet auf 1, s. 1a und: Muntern Laufs führt euch ein andrer Strom | ins Land Italien hinab, euch das gelobte. Sch. 552a; Fand | nach manchem Kampf und Abenteuer | das finstre, nicht-gelobte Land. Weisser Rom. 38 etc. Dazu: Mit einer Handlobung versprochen. Hippel Leb. 1, 78, vgl.: Etwas in Jemandes Hand ge-l.
Zsstzg., vgl. für die mit betonter Vorsilbe zu [4] ge-l. (2), z. B.: Ab- [4].
An-:
1) [1] anrühmen, anpreisen: Die stets du mir anlobst, | weil sie nur dich anbeten. Baggesen 1, 31; Was .. Unverstand auspreiset, Gernemitsprechen anlobt. Jahn V. 200; Nicolai 2, 23; Da Emanuel ihm seine Schülerin so warm anlobte. IP. 7, 261 etc.
2) [4] Bis sie hinfort in Ruhe zu stehn anlobeten. Micrälius 2, 189; 5, 257. Āūs-:
1) [1] zu Ende, erschöpfend loben: Göckingk 1, 8; Gott a. Luther 5, 176b; Er wußte nicht auszuloben, wie du ihn aufgenommen. Zelter 4, 330.
2) [2 und 4] zu geben versprechen. Brem. Wörterb.; die Höhe einer zu zahlenden Summe, nam.: die Aussteuer oder Abfindungssumme der Geschwister seitens des Anerben festsetzen (vgl. Lob 2): Das ausgelobte [ausbedungene] Geld etc., z. B. GRaimund 6, 113; dann auch: Seine Geschwister a., abfinden; Inmittelst wollen Diese von dem Hofe ausgelobet sein und der Anerbe wird ihnen ihren Erbtheil bei lebendigem Leibe der Eltern nach Verhältnis des Hofes auszahlen müssen. Möser Ph. 3, 267; 1, 329. Dazu: Bei ungetheiltem Übergang des Guts und untrennbaren Allodiums auf den Anerben erhalten Dessen Geschwister von ihm eine Abfindung (Brautschatz, Auslobung, Aussteuer). Eichhorn Privatr. 862; Das durch die Auslobungen entkräftet liegende Gut. Möser Osn. 1, 113; Ph. 3, 268; 1, 331 etc. Be-:
1) [1] mit Lob nennen oder erwähnen etc.: Die gute Mutter soll | mich b. und sich freuen. Cham. 3, 200; Der seine Feindesliebe so oft belobte, entfremdete sich zuletzt alle Freunde. Gervinus Lit. 5, 288; Du dauerst mich und doch belob ich dein Geschick. G. 10, 281: Vorzüglich belobe ich hier den wackern Sulpiz Boisserée. 24, 213; Das soll am Wein belobet sein: | er trinkt am besten sich zu Zwein. Geibel Jun. 247; Sollen wir sie nicht darum b.? W. 6, 81 etc.
a) oft im Partic. als Ew.: Eine geübte und belobte Feder zu führen. G. 24, 32; Von den belobtesten Gottesgelehrten. Kant 1, 239; Belobte Meister im Gesang. Sch. 452b etc., auch in Zsstzg.: Der Schlachtenbelobte. B. 228b; Die tugendbelobte Frau etc., ferner: Wie er keine tapfere That unbelobt lässt. Heinse Hild. 1, 338; So unbelobt, ja vielleicht betadelt. LSchefer Rom. 5, 205.
b) Er findet seine Anhänger und Belober. Riemer G. 1, 339.
c) Belobungen. G. Stein 3, 433; G. 33, 225; Keine öffentliche Belobung, keine Prämie. Gutzkow B. 53; Belobungs-Schreiben etc.
d) Nbnf.: Bewunderte und belobigte Gesinnung. Gutzkow Zaubr. 3, 257; Als sie meine Fürsorge gewahr wurde und belobigte. Ruge Nov. 185 etc.
2) [3] s. 1, nam. im Partic.: erwähnen (eig. wohl: lobend erwähnt, vgl. lat. laudatus): Eine Frage . . an diesen mehrbelobten E. Reichspostreiter. L. 10, 223; Der vorbelobte Visir. W. 7, 5; 4, 200; 23, 246; Auf der oben belobten Rasenbank. 34, 35 etc. Eīn- [1]: durch Loben Etwas, Einem oder (refl.) sich Eingang zu verschaffen suchen oder verschaffen: Weil er es wohlfeil gab und den Leuten sehr einlobte. Fichte 8, 240; Er wird dein Lob, um sich der Welt selbst einzuloben. Gellert 2, 22; Als sich Lucifer in eine Schlange kehrt, | in güldnen Äpfeln ihr den Tod lobt ein zu essen. Lohenstein Himm. 4; Arm. 1, 76; 222 etc. Er- [1]: durch Loben erwerben, erlangen: Möchtet ihr euch nie etwas Anders als Gift e., verdammte Schmeichler. L. 1, 148; Sich einen Anhang zu erschimpfen und einen noch größern zu e. 8, 203 etc. Ge- [4]:
1) Einem Etwas g., heilig versprechen, verheißen (s. d.), zu sagen; Etwas Einem in die Hand (Spindler Jud. 1, 17 etc.), an Jemandes Hand (Simrock N. 333), mittels Handschlag, mit Hand und Mund g.; Ich gelobe und schwöre, daß etc.; Ein Gelübde (s. d.) g. 1. Sam. 1, 11; Jer. 44, 25; H. Cid. 23; Rückert W. 1, 201 etc.; Zu jenen Schwüren, | die du ihr gelobt dereinst. Platen 3, 21 etc.; Einem Treue g. etc.; Besser, du gelobest Nichts, als daß du nicht hältst, was du gelobest. Pred. 5, 4; Aber du hast dem Himmel nicht gelobet, deine Gelübde sind nicht bis zu ihm gedrungen. Leisewitz Jul. 3, 4 etc.; Sich [Dat.] Etwas g., es sich heilig und unverbrüchlich vornehmen: Er hatte sich so oft gelobt, dieses Bild von seinem innern Auge wegzubannen. Gutzkow R. 1, 53; Sie gelobt sich heilig, | nie ihr Herz von ihm zu wenden. W. 11, 130 etc., Sich [Acc.] Einem g., sich ihm durch ein Gelübde weihn, zu eigen geben: Sie gelobten sich dem schändlichen Abgott. Hos. 9, 10 etc., auch: Ich habe getanzt und dem Tanze gelobt [etwa: Treue etc.]. G. 1, 101 etc.; Im Troergefilde versprach er sie einst und gelobte | ihm zum Weib. V. Od. 4, 6; Den muß man in ein Kloster g. Waldis Es. 259b; Wenn Einer bei einer Dirnen schliefe, die noch nicht sein, noch ihm gelobet ist. Luther 6, 84 etc., s. ver-l.; Es ist ein Narr, der an die Hand gelobt und Bürge wird etc. Spr. 17, 11; Wer für einen Andern Bürge wird, Der wird Schaden haben; wer aber sich vor G. hütet, ist sicher. 11, 15; 17, 3; Wir sollten Beide zum Frieden g. [g., Frieden zu halten]. Berlichingen 84 etc. Auch mit Angabe der Wirkung: Wie die Deutschen reden, den Teufel und das höllische Feuer auf den Kopf haben wir uns gelobt. Luther 6, 26a. Im Partic. s. [4]: Das gelobte [verheißne] Land; Den gelobten Preis zu verdienen. Stahr Rep. 1, 20 etc.; Daß die Gelobung des .. Ritters, der Dame .. einen Ring zu überliefern, auf die Gegensteuer ihres Herzens abziele. Musäus M. 3, 128 etc.
2) Doppelzsstzg., dafür auch die entsprechenden von loben, vgl. über die Trennbarkeit die Doppelzsstzg. von erkennen, z. B.:
a) Ab-g.: g., Etwas zu unterlassen: Der Graf hatte die trügliche Minne abgelobt und abgeschworen. Musäus
b) An-g.: an die Hand geloben, zusagen etc. Arnim 239; Ich weiß, zu welchem Zweck, in welcher Hoffnung | du meine Hand dem Gegner angelobt. G. 35, 259; Berenice, die . . angelobt ihr lockig Haar | dem Gott des Kriegs. Kar- schin 106; Die Freunde haben | angelobet mir . ., | mitzufeiern meine Hochzeit. Kerner 432; Wenn ich mich Jhnen angelobe für alle Zukunft .. als einen Menschen, der fortan Ihr eigen ist. Lewald W. 3, 285; Hier gelob’ ich’s an: verspritzen will ich | für ihn .. mein Blut. Sch. 337; Sie flüstern Deiner Feinde Geistern zu | und an-g. ihnen Heil und Sieg. Schlegel Rich. III. 4, 4; Hatte mir .. angelobt, weder sein Horn, noch seine Peitsche zu brauchen. Thümmel 1, 16; Der Ritter .. | gelobt Gehorsam an. W. 20, 8; Ein unverletzliches Stillschweigen an-g. 8, 205; Ihr ewige Jungfrauschaft an-g. 21, 191; Ein Schleier, | der Heil’gen angelobt. 11, 271; 300 etc.; Eine gewisse Feierlichkeit der An- gelobung. Kant Anth. 269 etc. Zuw. auch: (Sich) eine Person zu Etwas an-g., sie durch ein Gelöbnis, Handschlag dazu verpflichten.
c) Aus-g.: s. ausloben 2.
d) Ver-g.: s. ver-l. 2a.
e) Einem Etwas zu-g. und zuschwören; Gleich dem Jakob der Bibel werben um die schöne ihm zugelobte Braut. Prutz GschTh. 89 etc. Hêretc.: z. B.: Meinen allerdings nicht „ganz“ übeln Kommentar mit billiger Anerkennung herunter-l–d. V. Ant. 2, 136, durch solches Lob heruntersetzend; Noch manchen versteckten Witz hervor-l. Heine Reis. 3, 406, durch das Lob zum Vorschein bringen; Jch würde nicht ermangeln, mehr von den Söhnen Hammonia’s ebenfalls hervorzuloben [herauszustreichen]. Sal. 1, 229 etc. Über- [1]: übermäßig loben: Da überlobten und überklatschten Alle mich. V. Ar. 1, 141 und danach auch Droysen A. 2, 370, s. ver-l. 1.
Ver-:
1) [1] Etwas durch Loben verrufen, beschreien, auch: Man sagt, wenn Jemand ist verkleinert oder verachtet worden: er ist versprochen worden. Gleiche Bewandtnis hat es mit dem Verlobtsein und ist soviel gesagt, als wenn man spricht, sie sei überlobt oder mehr gelobt, als sie verdient habe. Rockenphil 2, 269 (selten, wegen nah liegender Verwechslung mit 2).
2) [4]:
a) durch ein Gelübde zu Etwas verpflichten, verbinden, weihen, z. B.: Sich zu Etwas ver-l.; Verlobt er noch zu guter Letzt | sich heimlich [zur Wallfahrt] nach Loretto. Blumauer 2, 6; Nachdem er heimlich sich zu einem ew’gen Schweigen | verlobt. W. 11, 233 etc., auch nam. bibl.: Das ist das Gesetz des Verlobten, der sein Opfer dem Herrn gelobt durch sein Gelübde. 4. Mos. 6, 21 etc.; Daß Alles, was geweiht und verlobt war, sterben mußte. G. 20, 162; Man lobe .. der Berenice Treu, | daß sie ihr Haar verlobt. Mühlpforth Gl. 11 etc., vgl. veralt.: Und wurde ich dergestalt „verglübt“ [vergelübdet], wenn man mich mahnt, so sollt ich mich stellen. Berlichingen 221 etc., nam.:
b) Einen oder Sich mit Jemand verl., durch feierliches Eheversprechen, durch das förmliche Angeloben der Ehe verbinden, so auch: Einem seine Tochter verl.; Ein verlobtes Paar; Der, die Verlobte; Die Verlobten [das Brautpaar]; Seine Halbverlobte. G. 21, 241, so gut wie, doch noch nicht förmlich verlobt. Nun waren unsere Verlobte allein. Stilling 1, 22; Herwinket er .. | die ihm verlobte Seele. Daumer 1, 252 etc., und übertr.: Die Kraft verlobt [verbunden, gepaart] der Milde. Beck Arm. 256 etc. Dazu: Die Verlobung, das V. und die Feier desselben: Eine Verlobung begehn, feiern, halten; Ich war auf seiner Verlobung und dann auf seiner Hochzeit; Vollzogne, stattgefundne, aufgeschobne, zurückgegangene Verlobungen; Verlobungs-Anzeige, -Karte, -Ring etc., s. Verlöbnis, Verlöbde etc. Auch Doppelzsstzg., z. B. nam.: An-v.: Dem fremden Fürsten warst du anverlobt bereits. Platen 3, 23; 263; Der mein Anverlobter war. 1, 78; 120; Sie war ihm seit einem Monat anverlobt. Tieck A. 1, 264; Dem wilden Meere scheint er anverlobt, | darein das Mägdlein und der Ring versank. Uhland 212 etc., ferner: Zu- sammen-verlobte Eheleute. Fischart B. 53a etc.
c) durch ein Gelübde Etwas verschwören: Was habe ich nu gelobt mit meiner Keuschheit? Ich habe die Ehe verlobt. Luther 6, 29a; SW. 61, 293; Sie verlobten, nimmermehr in Krieg zu ziehen. Stumpf 268a (mit pleonast. Verneinung vgl. hindern etc.).
Vōr-:
1) [1] Einem Etwas vorl., vorrühmen: es vor ihm loben, so daß und damit er es hört: Er lobt mir ferner seine Ehrlichkeit und Treue vor, die habe ich nie in Zweifel gezogen. Musäus Ph. 4, 108; W. Luc. 3, 391 etc.
2) [2] Gab ihm soviel seines vorgelobten maronischen Weins. Schaidenreißer XI, = vorbelobt, im Vorhergehenden erwähnt. Wīder- [1]: Lob mit Lob vergelten. Zū- [4] u. ä. m.