Liegenheit
Līēgenheit, f.; –en:
die Lage, Sachlage: Ihn über die ganze L. derselben belehren. Br. 2, 660; Ir. 1, 2, 83; Wußte die geheime L. der Sache. 2, 171; Stellte ihm die Sache in ihrer wahren L. vor. 4, 161; 172 etc. (vgl. Bedeutend, Anm.)
Zsstzg. z. B.: An-: Angelegenheit (s. 2): Jn allen gemeinen A–en und Nothfällen. Erbvgl. 140; Nur müsse man dieses Orakel nicht aus Scherz und Frevel, sondern nur in wahren A–en befrggen. G. 21, 218; H. (Wackernagel 4, 442 Z. 8). —
Ob-: das Einem Obliegende, die Einem aufliegende Verpftichtung: Das gerichtliche Verfahren, welches die O. der Beamten ist. Börne 2, 255; Bei meinen tausendfachen O–en. Eckermann G. 1, 97; Der aber die O. hat, sowohl Schauspieler als Tänzer beizubehalten. G. 26, 75; Das unter Einfluß des Adels abgefaßte Bauerngesetzbuch spricht .. fast nur von O–en der Freigelaßnen. Monatbl. 2, 237b; Wenn sie ihr anvertrautes Amt [s. d. Anmerk. 2] nach O. verwalten. Sch. 787a; Auf Unkosten Ihrer häuslichen O–en. W. 9, 41 etc. —
Um-: die umliegende Gegend, Umgebung, Environs: Die schöner U–en zu befahren. Zelter 2, 126 etc.
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