verliederlichen
Ver~līēderlichen, tr.:
durch Liederlichkeit (s. d. 3 und 4) verbringen, zu Grunde richten, — und intr. (sein): so verkommen, zu Grunde gehn: Wie man ein so offenbares Genie und doch so verliederlicht sein kann. 1, 1, 55); Auch hier war .. der reine Kunstgenius .. ein wenig verliederlicht. 284; Wogegen Kotzebue alle Gattungen von der Posse bis zur Verstragödie hinauf verlüderlicht hat. 3, 230; Einen Hof kann man ihm doch nicht so liederlich verl. [verwirthschaften]. G. 292; 59; Sch. 95 etc., s.: „Verliederlen, verl.: Etwas aus Sorglosigkeit versäumen, verlieren.“ und vgl.: So gänzlich nicht verlodderjahnt. A. 1, 160 und verludern.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.