Leutnant
Leutenant
Leut(e)nantschaft
* Lēūt(e)nantLēūt(e)nant (frz.), m., –s; –s, –e; –s-:
ein bestallter Stellvertreter eines Obern oder Obersten, z. B.: Sein [Gottes] angemaßter Leutenant [der Papst]. B. 135b und nach dem Vertretnen, z. B.: Daß ein Graf derozeit Herzogsdienste that oder nach unserer Art zu reden, Feldmarschall-Lieutenant [s. Anm.] war. Osn. 1, 314; Königslieutenant. 20, 98; Oberst-L. etc., namentl.: Titel der im Rang auf den Kapitän folgenden Officiere: Ein paar Leutnante. 16 E. 245; Ober-, Unter-L.; Schiffs-L. etc. —
~schaft, f.; –en: L–s-Stelle.
Anm. Die von Fr. 612 etc. gewählte Schreibw. ist deutscher Ausspr. gemäß, häufiger ist die dieser widerstreitende frz., wie bei etc. (frz. Ausspr. ljötenäng).
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