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Leut
Lēūt, n., m., –s; –e; –chen, lein:
(mundartl.) 1) das Volk. Schm.: Zwei Volk sind in deinem Leibe und zweierlei L–e werden sich scheiden aus deinem Leibe etc. 1. Mos. 25, 23; Völker müssen dir dienen und L–e müssen dir zu Fuße fallen. 27, 29, s. u. Leute, nam. 4. 2) einzelne Pers. (s. Bursch, Anm. etc.). Schm., vgl. Frommann 6, 354 u. z. B.: Wollt Ihr denn gar nicht stille halten undauf ein Lands-L. [Landsmännin] sehen? Rank SchM. 119 etc. 3) ein Volks-, Stammgenosse etc.: Leutseligkeit (von Leutsal) . . die Tugend, die .. in jedem Einzelnen einen L. erkennt, sich nicht über die Mit-L–e brüstet. Jahn M. 42, s. Leute, Anm. 4) Eine Art von Menschen .., die zwei Drittel leibeigen und ein Drittel frei sein sollten. Sie [die alten Sachsen] hießen solche Litos und Litones, wovon die heutige Benennung von L–en ihren Ursprung [?] hat. . . . Daß Einer, der L. wird, als Freigelassener in sein voriges Recht trat etc. Möser Ph. 3, 260; Niemand außer dem L. oder Knecht. Osn. 1, XIII; 195 etc., s. Leute 4 und Liedlohn.
Anm. Ahd., mhd. liut (m. und n.), s. Latte, Anm. Allgm. nur als Mz., s. Leute.