Faksimile 0122 | Seite 120
Leumden
Lēūmden: 1) m.:
s. Leumund. 2) tr. in Zsstzg.: Be-:
1) in einem so oder so beschaffnen Leumund stehn machen etc.: Wohl, übel beleumdet. Vogt (Gartenlaube 9, 232a); Der mich übel beleumdet, als hätte ich mein Wort gebrochen. VWeber 2, 111 etc.; Der hat mich schlecht beleumundet. GRaimund 6, 15.
2) ohne Zusatz auch: in einen nachtheiligen Leumund gerathen machen, s. ver -l.: Zeugen, die unbeleumdet. Carolina §. 66; Wird Jemand eines Mords „belümt“. Lehmann Speir. Chr.; Daß du deinen Nächsten nicht „belümden“ [ver-l.] sollt. Keisersberg Sünd. 30b etc. Ver-:
1) = be-l. 2: Ohne Schimpf noch Schande, unverleumdt im Lande. Immermann M. 4, 119 etc., s. Schm. 2, 466.
2) heute gew.: ohne Grund in übeln Leumund bringen, Nachtheiliges von Einem sagen: Der seinen Nächsten heimlich verleumdet. Ps. 101, 5; Verleumde nicht mit deiner Zunge. Sir. 5, 16 etc.; Ich mußte meinen Helden [Friedrich den Großen] aufs gräulichste verl. hören. G. 20, 53; Betreffs der Bildung dieses best [möglichst] verleumdeten Landes. Hartmann (Demokr. Stud. 256; Jch glaubte deinen Worten nicht, da du | von ihm mir Böses sagtest, kann’s | noch wen’ger jetzt, da du dich selbst verleumdest. Sch. 357b etc.; übertr.: Wenn Ihr Spiegel mich nicht verleumdet. W. 19, 243 etc. Umdeutungen und Nbnf.: Einen be-, ent-, un-, ver-leumen; Bei Hof giebt’s lauter Tischler, aber nur solche, die Einen pflegen zu verleimen. SClara (Schm. 2, 466); Einen verleimgruben (s. d.). Dazu:
a) Verleumdung, das V. u. v–de Äußerung, auch personif.: Morgen schon werden die alten Verleumdungen aus den modrigsten Schlupfwinkeln ihre Schlangenköpfchen hervorrecken u. freundlich züngeln. Heine Lut. 1, 11; Wer Verleumdung hört, ist ein Feuereisen, | wer Verleumdung bringt, ist ein Feuerstein etc. Logau (L. 5, 165); Über dir mag die Verleumdung geifern etc. Sch. 6b; ’S ist Verleumdung: | sie schneidet schärfer als das Schwert; ihr Mund | vergiftet mehr als alles Nilgewürm etc. Tieck Cymb. 3, 4.
b) Ein Dieb ist ein schändlich Ding, aber ein Ver- leumder ist viel schändlicher. Sir. 5, 17 etc.; Schärfer [ist] das Schwert des Verleumders. GKeil Lyr. 221 etc.; mit der Fortbild.: Den verleumderischen, den boshaften Mann. L. 3, 274 etc., wofür veralt.: Eine böse verleumdische Zunge. Garzoni 757a; 7b etc. s. Radlof Tr. 213.