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leugbar
Lēūgbar, a.:
was geleugnet werden kann, gew. im Ggstz.: Das ist un-l., eine un-l–e Sache, Wahrheit; Eine un-l–e Verderbtheit des Herzens. Gutzkow R. 7, 466 etc. Veralt. mit aktiv. Sinn: Daß Ihr es un-l. sein [nicht leugnen] werdet. Luther 6, 5a.