leugbar
        
      
      Lēūgbar,  a.: 
      
    was geleugnet werden kann, gew. im Ggstz.: Das ist un-l., eine un-l–e Sache, Wahrheit; Eine un-l–e Verderbtheit des Herzens. R. 7, 466 etc. Veralt. mit aktiv. Sinn: Daß Ihr es un-l. sein [nicht leugnen] werdet. 6, 5a. 
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