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verletzbar
Verlétzbar, a.:
so beschaffen, daß es verletzt werden kann: Man fürchtete sich, zu verletzen und gerade die Furcht war am ersten verl. und verletzte am ersten. G. 15, 281; Diese V–keit des Gefühls. Höfer Hausbl. (56) 1, 167 etc., Ggstz.: Un-v. in seinem Amte. IP. 3, 63; Daß un-v. dunkelen Nattern ich | einschlief. V. H. 1, 164; Die alten Träume von Un-v–keit und Unzertrennlichkeit des Reichs. Forster Br. 2, 255, vgl.: Verletzlich: leicht verl., wofür freilich auch oft bloß verl., z. B.: Die Schicklichkeit umgiebt mit einer Mauer | das zarte leicht verletzliche Geschlecht. G. 13, 132; Ohne die geringste Verletzlichkeit [ohne im geringsten verletzt zu sein, also genauer: Verletztheit] nahm Das M. hin. Auerbach Tag. 178; Daß ihr sein Leben | beschützen, unverletzlich [unverletzt] wollt bewahren. Sch. 387a; Die Unverletzlichkeit der [heiligen] Frösche. W. 13, 232; Gesandtschaftsunverletzlichkeit. Fallmerayer Mor. 1, 52 etc.