Faksimile 0115 | Seite 113
Faksimile 0115 | Seite 113
Lese
I. Lêse, f.; –n:
1) das Lesen (s. d. 1c), Ernte, insofern sie durch einzelnes Zusammenlesen beschafft wird, so ohne Zusatz nam. vom Wein: Welch ein Freudenfest | auf jenem traubenvollen Hügel? | Es ist die L. Hagedorn 3, 184 etc.; auch übertr.: Die Theaterliteratur dieses Zeitraums liefert nur eine dürre Lese auf einem unfruchtbaren Felde. Schütze Hamb. Th. 561, s. hren-L., meist durch Zsstzg. (s. d.) näher best.
2) in einigen Kartenspielen, z. B. im Piquet, sowohl ein einzelner Stich, als auch: die meisten Stiche oder darin zählenden Augen: Die letzte „Läß“ gewinnt allzeit den Stich. Sanders, deutsches Wörterb. II. Wackernagel 2, 228 Z. 18, vgl. (zu 1 und 2) das Räthsel: In den bunten Karten stehich, | doch nur einer von den Herrn,| nicht der andre sieht mich gern. | Oft in falben Bergen geh ich | sonnig an und schmutzig aus, | bring euch Liebes in das Haus etc. Hebel 2, 248.
Zsstzg. zu 1, s. auch lesen (1c) und Zstzg., z. B.: Ab-: (Weinb.) die zweite Kraute, Wegschneidung der stehn gebliebenen oder neugewachsnen Aberzähne.
Áhren-: das Zusammenlesen der nach der Ernte übriggebliebnen Ahren, Halm-, Nach-L., eig. und übertr.: Eine Ä. von den Feldern andrer Philosophen. Fichte 8, 20.
Āūs-: Auswahl: In einer wohlgetroffnen A. das ganze Volk stellvertretend vorstellen. Jahn V. 278 etc., vgl.: Von den erherbsteten Stückfässern wurde nur der dritte Theil, lauter Auslasen, geprobt. Grimm.
Blūmen-: das Zusammenlesen von Blumen und die zusammengelesenen, gw. übertr., s. Anthologie: Warum giebt es von Allem Blumen- und Unkraut-L–n, nur aber noch keine Wein- und Frucht-L. aus den unzähligen Erziehbüchern? IP. 36, XXIII. Dazu verächtl.: Die Blumenlesler [Ver- anstalter von B–n.] DMuseum 1, 2, 801.
Brōt-: (Bienenz.): die Einsammlung des Bienenbrots, wie Honig-L. des Honigs durch die Bienen, auch die Zeit dieser Einsammlung.
Frúcht-: s. Obst- und Blumen-L.
Hálm(en)-: Ahren-L.
Hólz-: Einsammlung von Leseholz.
Hōnig-: s. Brot-L. Kárten- [2].
Krāūt-: (Weinb.) Kraute.
Nāch-: Ggstz. von Vor-L. (s. d.), Ahren-L., eig. und übertr.: Auch ist es nicht nöthig, daß Alles gleich beim ersten Lesen so platt und glatt sei, daß keine N. mehr gehalten werden kann. Auerbach SchV. 215; Daß er das Feld rein abgeerntet hatte, als seine Nachahmer der N. kein Ende machen wollten. Bouterweck Gsch. d. Poes. 1, 31; G. 22, 43; Eine N. von Betrachtungen. 54; Euch ist es vorbehalten .., eine glänzende N. zu halten. 19, 189 etc.
Öbst-: Der in der O. lieber auf einem Baum, als hinter einem Busch geseßen. FNicolai Mös. 10.
Unkraut-: s. Kraut- und Blumen-L.
Vōr-:
1) Anfang der (Wein-) Lese.
2) das Weinlesen vor einem Andern, dem also nur die Nach-L. bleibt, eig. und übertr.: Das Recht der V. oder die V. haben; V. halten; Die Putzmacherin gewährt guten Kunden die V., lässt sie ihren Putz zuerst vor andern Käufern ausführen etc. Wēīn-: Nach mancherlei Festen [Drckf. Früchten] des Sommers und Herbstes war aber doch zuletzt die W. das lustigste etc. G. 20, 187.