gelenk
II. Gelénk, a.:
1) nicht steif u. starr, sondern vielmehr sich leicht u. gewandt biegend u. bewegend, vgl. gelenkig, z. B.:
a) eig., in Bezug auf den Körper: G–e Finger. 8, 236; Die g–en Glieder [der Bajadere] 1, 197; Sämmtliche Glieder scheinen [beim Eislauf] g–er zu werden. 18, 258; Ein g–er Held. 30, 450; G. rudern. Ph. 4, 152; M. 97; Wer frisch umherspäht mit gesunden Sinnen, | auf Gott vertraut und die g–e Kraft. 532a; Ein jedes Glied, g–er Kraft beraubt, | soll steif u. starr und kalt wie Tod erscheinen. Sh. 1, 129; Es beuge sich des Knies g–e Angel. 3, 249 [„Beugt die geschmeidigen Kniee“. 8, 42] etc. —
b) (s. a) v. etwas ähnlich mit beweglichen Gliedern Versehenem: Die g–en Beinschienen. M. 3, 138 etc. Dagegen ugw. v. körperl. Ggstdn. ohne Glieder = schmiegsam, biegsam, geschmeidig: Daß er euch g. u. weich sei, | wusst’ ich feinsten Flachs zu sichten. 12, 31 etc. —
c) übrtr. auf Geistiges: Die durch französischwestfälischen Witz nur g–er gemachte steife Herrschbegierde der hanöverischen hochadeligen Beamtenschaar. 2, 42; Manche Stelle, die mir g–er aus dem Munde ging als sie auf dem Papier stand. 23, 201; Das Unlösbare der Aufgabe empfinden u. sich ihr auf eine naīve g–e Weise zu nähern suchen. 39, 13 etc. —
2) dazu: Eine solche G–heit unserer deutschen Sprache nicht zugetraut. Lit. 5, 634; Diese Kraftäußerung [des Eislaufs], die .. den Jüngling seiner G–heit ganz zu genießen aufruft. 22, 91 etc.
Zsstzg. nam.: Un-: Ggstz. v. gelenk, z. B.: Körperlich u. geistig ung. Auerbach D. 4, 51; Das Schicksal .. mag an dem Zufall, durch den es wirkt, ein sehr u–es Organ haben. G. 16, 140; Wie sie [Vossens Hexameter] nach und nach strenger und für den Augenblick un-g. erschienen. 25, 217; Jene u–e Großheit, welche der .. neapolitanische Adel annimmt. 30, 106; Es bleibt den mathematischen Formeln immer etwas Steifes u. U–es. 37, 216; Durch zu langes Zu-Pferde-Sitzen un-g. Rüstow gK. 141 etc. Dazu [2]: U–heit der Glieder, des Ausdrucks etc.; In steifer U–heit. Auerbach SchV. 275 etc. —
Wōhl-: Rollenhagen Fr. 62; Lieg hingegossen, w. auf den Teppichen. V. Ar. 1, 404.
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