Leit
III. Lēīt, f.; –en:
in einigen größtentheils vralt. od. mundartl. Zsstzg., auch „Leite“, vgl. I. u. s. z. B. Áb-:
1) die Abfahrt v. einem Lehnsgut u. die Abgabe dabei, wie An-L., die Anfahrt u. die Abgabe dabei (Laudemium), mit den Fortbild.: anleiten, das Laudemium entrichten u. tr.: Ein Gut veranleiten; Anleitbar; anleitig. —
2) Ableitung: Fruchtbar an neuen A–n [abgeleiteten Wörtern]. M. 203 etc. — An-:
1) s. Ab-L. 1. —
2) vgl. Zsstzg. v. I. Anführung Geschworener zur Okularinspektion u. diese selbst. —
3) eine Art Exekution, wobei der Kläger die Verwahrung der Güter des Beklagten, nicht ihren Gebrauch bekommt, auch masc. Dazu: Einen a., in die Güter des Beklagten einweisen. — Schwêrt-: (?) Sch. und Waffenwacht brachte ich hinter mich und empfing den Ritterschlag. M. 3, 153. — Wásser-: Wasserleitung.
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