leisten
III. Lēīsten, tr.:
1) Etwas, was v. Einem od. einem Ggstd. erwartet wird od. wozu man verpflichtet ist (selten das Gegentheil davon) thun, der Verpflichtung nachkommen, sie erfüllen, wirklich machen (s. Leist Anm.):
a) in einigen feststehenden Verbind. mit best. Obj. (s. die einzelnen Wörter): Bürgschaft; Buße; Dienste; Liebesdienste, Hofdienste (Scharwerk); einen Eid; Folge (einem Befehl, einer Auffordrung Folge); Garantie;, Einem Gehorsam; ein Gelübde (selten, z. B. 3. 4, 46); Einem Genugthuung; Einem Gesellschaft; Einem Gewähr für Etwas od. es ihm Gewähr; Einem hilfreiche Hand od. hilfliche Handreichung, Hilfe; Einem die Huldigung; Kaution; seine Pflicht; Satisfaktion; seine Schuldigkeit; Schutz; einen Schwur; Sicherheit; Verzicht auf Etwas; Einem Widerstand [im Ggstz. zu: Gehorsam]; Zahlung l. etc., z. B.: Jemand od. Etwas leistet Einem gute Dienste etc. u. verschmelzend: Die fremden Fürsten gewährleisteten [garantierten] dem Fürsten seine Souveränität. Litth. 102 etc. (s. c). Vralt. z. B. v. Steuern: Die Abtei .. hat .. jährlich 60 Läglen Öl gen S. Gallen geleistet u. ist darüber weiter keinen Tribut schuldig gewesen. 361a etc. —
b) m. allgm. Obj.: Viel; Wenig; Nichts; Mehr als zu erwarten war, als man versprochen, l.; Dieser Schüler leistet Tüchtiges, Außerordentliches im Lateinischen; Wenn man Keppler’s Lebensgeschichte mit Demjenigen, was er geworden u. geleistet, zusammenhält. 39, 134 etc. —
c) als sächl. Infin.: Neben dem ernstesten Thun u. L. 80; So großes L. fordet Großes an. 6, 437; Ein leichtes L. Leb. 1, 26; Mar. 1, 127. —
d) Leistung, sowohl das L., als auch (m. Mz.) das Geleistete, z. B.: Die Leistungen der Zöglinge im Lateinischen, — dieses Schriftstellers im Dramatischen — des Schauspielers in feinkomischen Rollen verdienen Lob; Künstlerleistung; Kunstleistungen. 27, 341; Er hat nun sein dramatisches Talent in seine Gesangsleistung hineingebildet. 1, 2, 233 etc.; ferner (s. a): Bürgschafts-, Dienst-, Eides-, Folge-, Gewähr-, Hand-, Sicherheits-, Verzicht-Leistung etc., z. B.: Durch 1000 kleine Dienstleistungen sich in ihre Gunst einzuschmeicheln. 9, 162; Die Gesetze der Demokratie l. doch allen Übrigen die Gewähr für so viel Gleichheit u. Freiheit. . . Mit der besagten Gewährleistung. 32, 106; 16, 93; Verzichtleistung. Sonn. 293 etc. —
e) Ein solch Verdienst als Lehrer u. als Leister. 6, 370; Die Komödianten („Künstler, Leister, Mimen“). NK. 4, 6, zuw. (vgl. a u. d) in Zsstzg.: Der Eides-, Gewähr-, Verzichtleister etc. —
2) (s. 1) Rechtsspr.: Einen Tag (s. d. und vrgl. Tagefahrt etc.) l., sich der Verpflichtung gemäß zu einem bestimmten Termin einfinden, zur Unterhandlung und Schlichtung eines Streits etc., daher: tag-l., unterhandeln, berathen, z. B.: Nit lang wir drob tag-l. sollen. 4, 3, 25a; Ward viel getagleistet zwischen Markgrafen Jakoben .. eins- u. dann gemeinen Eidgenossen anders Theils v. des Bundes wegen, den etc. 734a; Vergebne Tagleistung gehalten. 578a; Ein schwerer Span .. auf einer Tagleistung freundlich vertragen. 643a etc. Hierzu ferner: Da wollt er viel Tag l. etc. 168, m. Anm.: Sich auf einen gewissen Tag einlagern, persönlichen Arrest halten, so lang bis man Satisfaktion gegeben, vgl.: So muste er in der Leistung, Leistmahnung, mit einem Wort an den Ort od. in die Herberge hingehen, die man vorher bestimmt u. daselbst so lang ausharren, bis Satisfaktion gegeben worden. Jmmittelst wurde auf Dessen Unkosten wacker losgezehrt, welches man L. hieße u. durfte der L–de weiter nicht gehen, als ihm erlaubt oder verwilliget gewesen. .. Diese Leistung wurde auch das ritterliche Gefängnus geheißen. 151; Ihn in sein eigen Haus eingelagert (s. d.), eingeleistet od. verstrickt. 105, vgl.: Geißelschaft nach L–s-Recht halten. 267; Zween reisig Knecht u. zwei leistbare Pferd. ebd. [die zu der Leistung mit gehören, — ein v. arg gemißdeutetes Wort] etc., vgl. 1259; wo auch Zsstzg. u. Ableitungen. Hierzu wohl auch das schwzr. Leist (2), als Zusammenkunft zu Schmaus u. Zechen, denn „L. ist so viel als essen u. trinken“ 90) vgl.: Wir wollen .. das Kloster .. mit Tageleistungen .., mit dem Auftritt u. Atzung uns u. unsrer Diener .. verschonen 4 etc.
Zsstzg. s. [1a u. c], ferner z. B.: Áb- [1]: Einen Eid, Schwur (IP. 3, 29) a.; Ableistung der Urfehde etc. —
Āūs-: (mundartl.) in der Arbeit aushelfen. Schm. — Eīn- [2]. — Ge-: (vralt.) Erhör mich bald, dein Hilf geleist! Waldis Ps. 143b, 4. —
Mít-: in der Leistung helfen etc.: Ohne Beihilfe v. m–den Maschinen. G. 31, 370. — Tāg- [2]. — Ver- [2] refl.: bei der Leistung fehlen, sich nicht einstellen etc. Schm. u. ä. m.
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