leimen
I. Lēīmen, tr.:
1) mit Leim zusammenfügen, befestigen: Ein Brett l. etc., übertr.: Ich schneide [dichtend] sonst so gern aus ganzem Holze | und müßte nun doch auch mitunter l. 2, 229 (vgl. flicken etc.); Verse l. 4, 143; Dis Flicker und Leimer, in deren Hände die Organisationen gerathen sind. R. 1, 5 etc. — Ubertr.: Johanniswürmchen, das herunterfliegt auf sein ungeflügeltes und an den Boden geleimtes [am Boden klebendes, nicht davon emporkönnendes] Weibchen. Fat. 1, 68. —
2) mit Leim überziehn: Die Buchbinder l. die Rücken der Bücher, die Vogelsteller die Leimruthen etc. —
3) mit Leimwasser tränken: Das Garn zu l. . . Man siedet solches in einem dünnen Leimwasser etc. 19, 46; Schreibpapier wird der Regel nach 2 mal geleimt, Druckpapier und Packpapier erhalten meist nur eine, noch dazu schwache Leimung, wonach sie halbgeleimt heißen. 2, 804 (s. Harzleim); Schreibt auf einem un geleimten Papier. 9, 336 etc. —
4) Einen Vogel l., mit der Leimruthe fangen, und übertr.: Ließ sich der Alte wirklich l.? [fangen, betrügen]. BlW. 225. —
5) Liebte das Reimen beim — L., wie er [Emmerich Joseph v. Mainz] das Trinken nannte. 1, 2, 402), etwa (s. 1) als das Restaurieren des Körpers? —
6) bursch.: sich fleischlich vermischen.
Zsstzg. vgl. die von kitten etc., z. B.: Án- [1]: Leisten a.; Hinanzuklimmen an den glatten Wänden, | wo er sich anleimt mit dem eignen Blut. Sch. 544b; Themistokles der .. ihr [der Stadt] noch den Piräos anleimte. W. Att. Mus. 2, 1, 82 [fest’anfügte, verband] etc. —
Āūf-:
1) [1] leimend auf Etwas befestigen. Nov. 112. —
2) leimend auffrischen, wieder in Stand setzen: Eine Kritzelei, die ich zerrissen gefunden und hier wieder aufgeleimt habe. Stein 1, 27. —
3) intr. (sein), refl.: aus dem Leim gehn, sich auflösen. — Be- [1; 2; 3]: 1 . 624b. — Eīn- [1]: leimend in Etwas befestigen. 3, 171. — Ver-:
1) leimend verschließen, zu-l. etc. Nothwendig muß Das die ersten Wege verl. und verstopfen. 23, 38. —
2) leimend verbrauchen etc.: Daß man in den Sonetten Kernholz verhaut und verleimt. Lit. 5, 648. —
3) s. verleumden. — Zū-: s. ver-l. 1: Risse z. G. Zelt. 4, 27; Deine [im Grab] mit Leinwand zugeleimten Augen. 3, 174. — Zusámmen- [1]: eig. und übertr.: Die Worte z. 2, 82; Eine Stadt .., aus Brettern und Koth zusammengeleimt. Or. 1, 8; Leimt zusammen! | braut ein Ragout von Andrer Schmaus! 11, 25; 32, 54; Zusammengeleimt werden sie [die Theile] in eine brechliche Maschine. Ph. 4, 251 (oder zu einer Maschine); Stehn wir nicht gegen den Feind geschlossen, | recht wie zusammengeleimt? 327b; Hummeln, die Zellen aus Pflanzenfäserchen z. Georg. 260. u. ä. m.
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