gelehrtenhaft
Gelehrtenschaft
Gelêhrten~haft, a.:
in der Weise von Gelehrten. —
~schaft, f.; –en: 1) eine Innung oder Zunft von Gelehrten. —
2) ohne Mz.: das Gelehrt-Sein, das Wesen eines Gelehrten, vergl.: Kann das aufgespreizte prahlerische Gelehrtenthum nicht leiden. Friedr. 3, 22; 2, 44; Ein Skandal für das deutsche Gelehrtenthum. Jahrb. 2, 333; 339; Das Stuben-, Zopf-Gelehrtenthum etc.
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