lehrerhaft
lehrerisch
lehrern
Lehrerschaft
Lêhrer~haft, a.:
in der Weise eines Lehrers (s. d. und Zsstzg.), doktrinär, s. lehrhaft. —
~isch, a.: lehrerhaft, nam. in tadelhaftem Sinne, z. B.: Frei-l–e [s. freigeistische, freidenkerische] Meinungen. V. 147. —
~n, intr. (haben): als Lehrer oder — in der Weise eines Lehrers (nam. ohne es berufsmäßig zu sein, vgl. schneidern etc.) wirken, auch Zsstzg., z. B.: Er hat einige Jahre gehauslehrert etc. —
~schaft, f.; –en: 1) (o. Mz.) das Lehrer-Sein, Lehrerthum, z. B. auch: Die Haus-, Privat-, Musik-L. etc. —
2) eine Gesammtheit von Lehrern: Die L. unsrer Hochschulen. StdZ. (1860) 129 etc.; das Lehrerkolleg (wofür zuw. auch scherzh.: Die Lehrerei), vgl. Lehrthum.
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