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Geleg Gelege
II. Gelēg(eGelēg(e), n., –s; uv.:
1) ohne Mz.: das wiederholte fortwährende Legen (s. d. u. Zsstzg.): Weil der Vogel nicht eher brüten kann, bis das G. [der Eier] beendet ist. Winkel 2, 475; Setzen sie ihr G. unbekümmert fort. 476.
2) Landwirthsch.: s. Leger.
3) Weinbau: die Art Weinstöcke, wovon Senker (Ableger) genommen sind: Die märkischen Weinstöcke sind ursprünglich von fränkischem und rheinischem G.
Zsstzg. s. 1, ferner z. B.: Vōr-: etwas Vorgelegtes, vor etwas Anderm Liegendes, z. B.: Vorgeleg nennt man, ich glaube provinciell, die vor der sogenannten Feuerung des Ofens befindliche Platte, auf der im Nothfall gekocht werden kann. Droysen Ar. 1, 81, namentl. aber (Maschin., Mühlenb.): eine in einander greifende Verbindung von gezahnten Rädern vor dem zu bewegenden Ggstd.: Zwischen dem Wasserrade und dem Bohrer [der Flintenbohrbank] wird ein zweckmäßiges V. von verzahnten Rädern angebracht, um dem Bohrer eine bedeutende Geschwindigkeit zu ertheilen. Karmarsch 1, 327; 2, 674 etc., ähnlich: Durch Zwischen-G. (Zahnräder) so verbunden. Knapp Techn. 2, 552 etc.