Leg
Lege
I. Lēg(eLēg(e), f.; –n:
(mundartl.) die Lage, Schicht; jedes der Häufchen, in welche das Getreide beim Schneiden auf das Feld hingelegt wird, hochd. das „Gelege“. s. Glede (Frosch 8 und vgl. Glecke), s. auch Legge und: Wenn der Schnitter die linke Hand voll hat, leget er es hinter sich in eine „Glethe“ oder „Legde“. Ist diese voll, wird eine neue angelegt. 11, 387 etc., s. Griff. — Ferner in ebenfalls meist mundartl. Zsstzg. z. B. s. nam. Aāl-: eine Vorrichtung zum Aalfang, Aalwehr. — An-: s. Anlage 5 und 13; anlegen 1m, — auch ein größres Flüssigkeitsmaß. — Āūf-: eine aufzulegende Arznei (vralt.). Aug. 77. — Dōn-: (Bergb.) die donlege Richtung, auch „Donlegde“ etc. — Dúng-: Stelle, wo der Dung hingelegt wird, Mistgrube. Schl. 48. — Fǖr-: „Baum oder Block, quer neben einen Weg gelegt, der an urbaren Gründen vorüberführt, um das Fahren außerhalb desselben zu hindern.“ — Wider-: s. Widerlage 2 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.