ledigen
Lêdigen, tr. (refl.):
ledig (s. d.), los, frei machen, (gw. in Zsstzg.) mit Genit. oder „von“ etc. oder ohne Komplement: Die Unterthanen aller Pflicht geledigt. B. 138b; L. auch die Unterthanen von ihrer Oberherren Eiden. 53a; Ward vom Fluß [rheumatischen Schmerz] geledigt. RH. 336; Damit die Leut, die damit nicht zu thun haben, aus gefaßten Argwohn geledigt und gelassen werden. 6, 5a; Durch Flucht werd ich mich von ihnen l. G. 1, 69; Ulysses ledigt [bindet los] sich und seine Gefährten. 39a; Diese Stadt hat sich vom Fürstenthum Schwaben gelediget. 393a; Die .. gefangen und wieder geledigt waren. 399b; Den kein prätorischer Freistab | jemals l. kann von der sklavischen Angst. H. 2, 192; Bis du dich ledigst durch des Bruders Mund, | weß du von mir verdacht wirst! Sh. 3, 63. Auch (vralt.) Arzn.: Seine Wirkung ist, daß es lediget [löst]. Sp. 131b, ebenso: ab-l. 46a; 50a; 90a, und allgm.: Die luck abgelidigte [locker abgelöste] Haut. Th. 31 etc.; Schildwachten ab-l. [ablösen]. Kriegsb. 104b.
Zsstzg. s. o. und z. B. Aus-l. st. ausleeren. Luther 1, 38a; Olearius Reis. 185a etc. —, gw.: Ent-: st. des seltnern Grundw. = befreien, z. B. tr.: Da ich ihre Schulter von der Last entledigt hatte. Ps. 81, 7; Sollen alle Gefangene entledigt werden. Berlichingen 279; Daß wir . unsere Ritterschaft davon entledigt erklären. Erbvgl. §. 304; Meiner strengen Pflicht | wär’ ich entledigt. G. 13, 305; Sein Zeugnis .. würde mich vollkommen | gereinigt, aller Schuld entledigt haben. Sch. 435b; Seines scheußlichen Anblicks entledigt. Thümmel 5, 44; Nie war er der Feinde entledigt. V. Jl. 13, 556; W. 1, 122; Die dir die Wohlthat erweisen konnte, dich von allem diesem Unsinn zu e. 16, 74 etc. Jron. auch: Savoyen will der Insel Cypern uns | e. [sie uns nehmen, von einem erwünschten Besitze]. Platen 4, 201. Auch: Entledigt sein, entbunden (von der Leibesbürde), z. B. scherzh. von einer Katze. Müllner 5, 53. Minder gw.: Bis zuletzt ihn Müdigkeit und Hunger | jeder Kraft e. [berauben]. Platen 4, 277 etc., und veralt. st. er-l. (s. d.): Laufen, um ein Stell, so im Rath [die Rathsstelle] entledigt, zu bekommen. Weidner 62 etc., und die Doppelzsstzg.: Entledige [löse] die Ader ringsherum wohl ab vom Fleisch. Ryf Th. 35. — Oft refl., zumeist mit Genit.: Sich der Sorgen e.; des Unmuths, eines Geheimnisses, seiner Meinung (G. 40, 1), sie aussprechend, einer Beschuldigung, einer Klage (G. 5, 213), sich davon losmachend als unschuldig; Sich eines Auftrags e., ihn ausrichtend; Er entledigte sich seines Geheimnisses in die Seele eines Hämmlings. W. 9, 257 etc., s. entleeren, zuw. mit „,von“: Entled’ge dich von jenen Ketten allen. Platen 2, 87, und zuw. ohne Komplement: Sich e. [des Gepäcks]. Apost. 21, 15; Deine Seele hinzugeben. .. Eine Opferstätte, wo du dich e. magst. Hölderlin H. 2, 73 etc. Dazu: Die Entschädigungen .. sind dürftige Entledigungen der Verbindlichkeit der Gesellschaft gegen sie. Fichte 6, 33 etc. — Er-:
1) = ent-l., befreien, nam. tr.: Erlediget Viel, die .. gefangen waren. 1. 14, 6; 60, 7; Den Gefangenen eine Erledigung. 61, 1; Die Philosophie als freies von allen Fesseln des Glaubens an fremdes Ansehen erledigtes Denken. 7, 360; Nachdem er sie Dessen erledigte. 440; Aus allem Trübnis erlediget. Pr. 20; Ihr Töchterlein von dem Teufel e. 3, 1, 436; Daß es seiner Gefängnis . . erledigt ward. 40b; Ihn aus allen Gefährden e. 11b; Jhn von diesem betrübtem Leben e. 65a; Denen ward ihr Pfand | gelöset und erledigt. Gudr. 327; Dich des gräßlichen Banns zu e. 2, 141; Dess ich doch lieber möcht erledigt sein. Sh. 2, 439; Ihm die Freiheit zu schenken . . Der erledigte Sommervogel. 1, 24. Auch refl.: Eines Theils der Verbindlichkeiten kannst du dich e. 14, 316; Der Herzog kann sich des Gedränges kaum | e. 467b; 3a; Meine erste Sorge war mich der Aufträge zu e. [sie auszurichten]. 22, 5 etc. —
2) ungw.: Kann er denn nicht e. das Geld. V. Sh. 2, 99, das schuldige bezahlen. —
3) Etwas e., es beendigen, beseitigen, damit fertig werden, so daß es nicht mehr, die freie Beschäftigung mit Anderm hindernd, im Wege steht: Eine Frage, die erst erledigt werden muß, ehe man zur weitern Untersuchung schreitet; Dadurch sind unsre Mängel nicht erledigt. 12, 15; Nicht Worte sind’s, die diesen traur’gen Streit | e. 492b etc.; Es fehlt an Arbeitskräften zur Erledigung der laufenden Geschäfte. —
4) Ein Amt, eine Stelle, ein Posten, ein Lehen ist erledigt, ledig, frei, offen, vakant, unbesetzt; Die erledigte Stelle der Grazien durch die Musen ersetzen. SchE. 74 etc., seltner: Das erste zu e–de [vakant werdende] Bisthum. 28, 261. Veralt.: Die nächst verledigte Präbende. 2, 176b; Verledigte Klostergüter. SW. 56, 104.
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