Faksimile 0076 | Seite 74
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ledigen
Lêdigen, tr. (refl.):
ledig (s. d.), los, frei machen, (gw. in Zsstzg.) mit Genit. oder „von“ etc. oder ohne Komplement: Die Unterthanen aller Pflicht geledigt. Fischart B. 138b; L. auch die Unterthanen von ihrer Oberherren Eiden. 53a; Ward vom Fluß [rheumatischen Schmerz] geledigt. Hammer RH. 336; Damit die Leut, die damit nicht zu thun haben, aus gefaßten Argwohn geledigt und gelassen werden. Luther 6, 5a; Durch Flucht werd ich mich von ihnen l. HSachs G. 1, 69; Ulysses ledigt [bindet los] sich und seine Gefährten. Schaidenreißer 39a; Diese Stadt hat sich vom Fürstenthum Schwaben gelediget. Stumpf 393a; Die .. gefangen und wieder geledigt waren. 399b; Den kein prätorischer Freistab | jemals l. kann von der sklavischen Angst. V. H. 2, 192; Bis du dich ledigst durch des Bruders Mund, | weß du von mir verdacht wirst! Sh. 3, 63. Auch (vralt.) Arzn.: Seine Wirkung ist, daß es lediget [löst]. Ryff Sp. 131b, ebenso: ab-l. 46a; 50a; 90a, und allgm.: Die luck abgelidigte [locker abgelöste] Haut. Th. 31 etc.; Schildwachten ab-l. [ablösen]. Fronsperger Kriegsb. 104b.
Zsstzg. s. o. und z. B. Aus-l. st. ausleeren. Luther 1, 38a; Olearius Reis. 185a etc. —, gw.: Ent-: st. des seltnern Grundw. = befreien, z. B. tr.: Da ich ihre Schulter von der Last entledigt hatte. Ps. 81, 7; Sollen alle Gefangene entledigt werden. Berlichingen 279; Daß wir . unsere Ritterschaft davon entledigt erklären. Erbvgl. §. 304; Meiner strengen Pflicht | wär’ ich entledigt. G. 13, 305; Sein Zeugnis .. würde mich vollkommen | gereinigt, aller Schuld entledigt haben. Sch. 435b; Seines scheußlichen Anblicks entledigt. Thümmel 5, 44; Nie war er der Feinde entledigt. V. Jl. 13, 556; W. 1, 122; Die dir die Wohlthat erweisen konnte, dich von allem diesem Unsinn zu e. 16, 74 etc. Jron. auch: Savoyen will der Insel Cypern uns | e. [sie uns nehmen, von einem erwünschten Besitze]. Platen 4, 201. Auch: Entledigt sein, entbunden (von der Leibesbürde), z. B. scherzh. von einer Katze. Müllner 5, 53. Minder gw.: Bis zuletzt ihn Müdigkeit und Hunger | jeder Kraft e. [berauben]. Platen 4, 277 etc., und veralt. st. er-l. (s. d.): Laufen, um ein Stell, so im Rath [die Rathsstelle] entledigt, zu bekommen. Weidner 62 etc., und die Doppelzsstzg.: Entledige [löse] die Ader ringsherum wohl ab vom Fleisch. Ryf Th. 35. Oft refl., zumeist mit Genit.: Sich der Sorgen e.; des Unmuths, eines Geheimnisses, seiner Meinung (G. 40, 1), sie aussprechend, einer Beschuldigung, einer Klage (G. 5, 213), sich davon losmachend als unschuldig; Sich eines Auftrags e., ihn ausrichtend; Er entledigte sich seines Geheimnisses in die Seele eines Hämmlings. W. 9, 257 etc., s. entleeren, zuw. mit „,von“: Entled’ge dich von jenen Ketten allen. Platen 2, 87, und zuw. ohne Komplement: Sich e. [des Gepäcks]. Apost. 21, 15; Deine Seele hinzugeben. .. Eine Opferstätte, wo du dich e. magst. Hölderlin H. 2, 73 etc. Dazu: Die Entschädigungen .. sind dürftige Entledigungen der Verbindlichkeit der Gesellschaft gegen sie. Fichte 6, 33 etc. Er-:
1) = ent-l., befreien, nam. tr.: Erlediget Viel, die .. gefangen waren. 1. Macc. 14, 6; Ps. 60, 7; Den Gefangenen eine Erledigung. Jes. 61, 1; Die Philosophie als freies von allen Fesseln des Glaubens an fremdes Ansehen erledigtes Denken. Fichte 7, 360; Nachdem er sie Dessen erledigte. 440; Aus allem Trübnis erlediget. Matthesius Pr. 20; Ihr Töchterlein von dem Teufel e. Ders., Wackernagel 3, 1, 436; Daß es seiner Gefängnis . . erledigt ward. ebd.; Schaidenreißer 40b; Ihn aus allen Gefährden e. 11b; Jhn von diesem betrübtem Leben e. 65a; Denen ward ihr Pfand | gelöset und erledigt. Simrock Gudr. 327; Dich des gräßlichen Banns zu e. V. 2, 141; Dess ich doch lieber möcht erledigt sein. Sh. 2, 439; Ihm die Freiheit zu schenken . . Der erledigte Sommervogel. W. 1, 24. Auch refl.: Eines Theils der Verbindlichkeiten kannst du dich e. JvMüller 14, 316; Der Herzog kann sich des Gedränges kaum | e. Sch. 467b; Schaidenreißer 3a; Meine erste Sorge war mich der Aufträge zu e. [sie auszurichten]. W. 22, 5 etc.
2) ungw.: Kann er denn nicht e. das Geld. V. Sh. 2, 99, das schuldige bezahlen.
3) Etwas e., es beendigen, beseitigen, damit fertig werden, so daß es nicht mehr, die freie Beschäftigung mit Anderm hindernd, im Wege steht: Eine Frage, die erst erledigt werden muß, ehe man zur weitern Untersuchung schreitet; Dadurch sind unsre Mängel nicht erledigt. G. 12, 15; Nicht Worte sind’s, die diesen traur’gen Streit | e. Sch. 492b etc.; Es fehlt an Arbeitskräften zur Erledigung der laufenden Geschäfte.
4) Ein Amt, eine Stelle, ein Posten, ein Lehen ist erledigt, ledig, frei, offen, vakant, unbesetzt; Die erledigte Stelle der Grazien durch die Musen ersetzen. Kant SchE. 74 etc., seltner: Das erste zu e–de [vakant werdende] Bisthum. G. 28, 261. Veralt.: Die nächst verledigte Präbende. Luther 2, 176b; Verledigte Klostergüter. SW. 56, 104.