lebendigen
Lebendigkeit
Lebéndig~en, tr.:
lebendig machen: Sonst kann kein Mensch des andern Seele(n) l. oder tödten. Lebendigung. 33, 107, häufiger: Wo Sinnliches und Geistiges sich innigst vermählen, jenes geheiligt, dieses verlebendigt wird. Jer. 2, 228; Die Darstellung durchaus verlebendigt. Rh. 2, 238; 1, 523; Ein geistiges Ver-l. vergangener Zeiten und Gestalten. Chr. 1, 96; In plastischer Verlebendigung. 2, 156; 224 etc. —
~keit, f.; –en: 1) (o. Mz.) das Lebendigsein (vergl. „das Leben“, das in der eig. Bed. dafür gw. ist): Alles Das, was wir an ihnen [den organischen Naturkörpern] Leben und L. nennen. Gsch. 317; Die volle, warme, konkrete L. des natürlichen Daseins. H. 1, 313; Das Auge zeigt eben dadurch seine L., sein Recht, das Objekt zu fassen. 37, 231; Eindrücke, deren L. sich nach Jahrhunderten noch in den Werken begabter Schriftsteller offenbart. K. 2, 54 etc.; Wo die plastische Kunst sich längst von der alten Un-L. zu freierem Erfassen der vollen Schönheit . . aufgeschwungen. Nat. 7, 393. —
2) (m. Mz.) zuw.: ein lebendes Wesen: Fröhlicher schwebten mir her L–en, Gevögel | oder Gewürme. .. Solche geheime Leben (s. d. II 7) umwimmelten jetzt mich. Od. 2, 187.
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