Faksimile 0046 | Seite 44
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durch-durch Erlaucht
Durch~, Er~lāūcht, a.:
1) veraltetes Partic. von durch-, erleuchten (s. d.), und somit: in hellem Ruhme, Glanze etc. strahlend, z. B.: Der Wohlfahrt unsres Vaterlandes | durch-l–e Last zu tragen. Haller V etc.; Wir gepflanzt in Paradieses Wonne, | genießen kaum der hocherlauchten Sonne. G. 2, 92; Die Gestalt der er-l–en Vorwelt. 13, 40; Ein er-l–er Held ist’s sonder Gleichen. Simrock Gudr. 348 etc. Auch mit der Fortbildung: Die Blätter brennen | durchlauchtig licht in grünem Saft. Schwab 105, mit Uml.: Der durchläucht’gen Körner Glänzen. Brockes 9, 185; Dein [der Sonne] durchleuchtigs Haupt. 1, 129; Wie ein Kopf, voll Hirngespinste, | weis’ und hoch- erlauchtig [vom Licht des Geistes erleuchtet etc.] thut. Tiedge Ep. 1, 198.
2) daher nam. als Titel fürstlicher Personen, vgl.: Die Metapher durchleuchtig (illustris) ist überaus wohl gewählt, weil Niemand eig. leuchtet als, den die Sonne bescheinet und diese erleuchtet keinen Mann, der von einem andern beschattet wird. So lange der Kaiser beschattete, war kein Reichsbedienter erleuchtet. Möser Osn. 1, 195. Heute gilt er-l. für fürstliche Personen überh. (z. B. von eines Kaisers Tochter, die ins Kloster geht: Die er-l–e Nonne. Platen 4, 312 etc.), auch des niedrigsten Rangs, insonderheit für mediatisierte Reichsgrafen; durchlaucht(ig) mit dem Superl.: durchlauchtigst und allerdurchlauchtigst für die höhern Rangstufen vom Herzog bis zum Kaiser, wobei jedoch die Superlative nur regierenden Fürsten, der Positiv auch Prinzen ertheilt zu werden pflegt: Durchlauchtigster [Kaiser]! G. 12, 58; Allerdurchlauchtigster, großmächtigster [Kaiser]! 9, 66: Mit durchlauchtigstem Herzog. 25, 233; Die zwei durchläuchtigsten Georgen. Weichmann 1, 35; Die durchlauchtige Verschwägerung | mit diesem Herzog bringt uns wenig Segen. Sch. 352a etc. Hierbei wird er-l. zuw. dem „erleuchtet“ gegenübergestellt, z. B.: Daß Alle in der größten Demuth vor einem so erleuchteten Kenner und er-l–en Beschützer [wie der Graf] standen. G. 16, 174; Den wird man für er-l. erkennen, | der von dem Recht erleuchtet ist. Uhland 128; Reithard 96 etc.
3) Für die erlauchte oder durchlauchtige Pers. gilt zuw. die Bez.: Durchlauchtigkeit, z. B.: Unsre Hoheiten und Durchlauchtigkeiten. Mendelssohn 4, 2, 414; Forster Br. 1, 196; Jst er nicht Fürst so gut als Einer? | .. Eine Durchlauchtigkeit lässt er sich nennen. Sch. 328a etc.; Seine Durchleuchtigkeit. Luther 1, 138a etc., häufiger: Die Erlaucht und Durchlaucht (⏑– oder –⏑), mit dem Rangunterschied, wie die Ew. (in 2); Zu jedem Grafen sagte er Ew. Er-l. und zu jeder Er-l. Ew. Durch-l. Börne 4, 265; Mit Rührung erzählte unsere Er-l. etc. Hausbl. (56) 1, 247; Wie Ew. Er-l. befiehlt etc. —, Durch-l. machen Eins konfus. Gutzkow R. 5, 38; 7, 439; Ihro Durch-l. Heinse Hild. 1, 315; Ich komme von des Prinzen Durchl. L. Gal. 2, 9; Gewiß, Durchlauchtchen! Paalzow Th. 1, 340; Und dieses Billett soll ich Seiner hochfürstlichen Durch-l. zu höchsteigenen Händen geben? Sch. 206a; Wenn Ihre Durchlauchten [der Doge und sein Neffe] am Pfiff eines Mohren erwürgen. 165b; Die Princessinnen .. Das Interesse Ihrer Durchlauchten. Stilling 2, 139; Wann nun seine Durchlaucht (– ⏑) huldig | oder plump zu sein geruht. Tiedge Ep. 1, 198; Was seh ich, Durchlaucht (– ⏑)? West Dian. 1, 6; Um diesen Kopf, Durchlaucht (⏑ –). 2, 14 etc.