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Laster
Láster, n., –s; uv.; -:
1) grobe, schändende Sünde, der man dauernd ergeben ist, z. B.: Das L. des Diebstahls, des Geizes, der Habsucht, der Hurerei, der Trunkenheit etc.; Alle L. an sich haben; Den L–n ergeben sein; Alle Schand’ und L. treiben. 1. Macc. 1, 16 etc.; Ein Mord ist ein Verbrechen, eine Sünde, das Morden ein L.; Ein jähzorniger, hitziger Mann, aber nur gegen die L., nicht gegen die Fehler. Stiling 2, 66 etc., auch als Kompler (und personif., vgl. den Ggstz.: Tugend): Das L. fliehn, hassen; Herkules am Scheidewege zwischen L. und Tugend etc. —
a) vralt. st. Verbrechen, allgm., z. B.: 3. Mos. 18, 7; Am. 1, 3 ff.; Des L–s der verletzten Majestät schuldig. Luther 1, 16b etc., ja selbst von einem Verstoß, z. B. bei den Meistersängern gegen die Reime. Hagen Nor. 220 (schändliche Verstümmlung, s. zerlästern). — 2) eine schändliche, lasterhafte Pers., z.B.: Sie achten für Wollust das zeitliche Wohlleben, sind Schande und L. 2. Petr. 2, 13, — nam. ein schändliches, gemeines Weibsstück, z. B.: Mit solch einem L. umherzuziehn. FrMüller F. 72; Wie du, ein Mann von edler Art, | mit diesem L. dich gepaart. Nicolai 3, 57 etc.
Anm. Ahd. lastar, mhd. laster, urspr. das die Ehre Kränkende, Schändende (vgl. z. B. noch: Mit allerlei Lügen, L. und Schmachwort mich überschüttet. Luther 1, 360a etc., und: lästern und goth. laian, die Ehre kränken etc.) s. Schm. 2, 407 und vralt. An-L., mhd. âlaster, Benecke 1, 940.
Zsstzg. zu 1 z. B.: Die Demuth ist des Deutschen größtes Erb-L. Jahn V. 241; Haupt-L.; Seinem Lieblings-L. einen schönen Namen zu geben. W. HB. 1, 180; Mode-L. Hagedorn 2, 78; Wo Dies Natur-L. sein soll. Heinse A. 1, 171; Selbst den feinsten Fehler unter groben Staats-L–n, die Handelseifersucht, findet er nicht nur thöricht, sondern auch schädlich. H. Ph. 10, 156.