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Laster
Láster, n., –s; uv.; -:
1) grobe, schändende Sünde, der man dauernd ergeben ist, z. B.: Das L. des Diebstahls, des Geizes, der Habsucht, der Hurerei, der Trunkenheit etc.; Alle L. an sich haben; Den L–n ergeben sein; Alle Schand’ und L. treiben. 1. Macc. 1, 16 etc.; Ein Mord ist ein Verbrechen, eine Sünde, das Morden ein L.; Ein jähzorniger, hitziger Mann, aber nur gegen die L., nicht gegen die Fehler. Stiling 2, 66 etc., auch als Kompler (und personif., vgl. den Ggstz.: Tugend): Das L. fliehn, hassen; Herkules am Scheidewege zwischen L. und Tugend etc.
a) vralt. st. Verbrechen, allgm., z. B.: 3. Mos. 18, 7; Am. 1, 3 ff.; Des L–s der verletzten Majestät schuldig. Luther 1, 16b etc., ja selbst von einem Verstoß, z. B. bei den Meistersängern gegen die Reime. Hagen Nor. 220 (schändliche Verstümmlung, s. zerlästern). 2) eine schändliche, lasterhafte Pers., z.B.: Sie achten für Wollust das zeitliche Wohlleben, sind Schande und L. 2. Petr. 2, 13, nam. ein schändliches, gemeines Weibsstück, z. B.: Mit solch einem L. umherzuziehn. FrMüller F. 72; Wie du, ein Mann von edler Art, | mit diesem L. dich gepaart. Nicolai 3, 57 etc.
Anm. Ahd. lastar, mhd. laster, urspr. das die Ehre Kränkende, Schändende (vgl. z. B. noch: Mit allerlei Lügen, L. und Schmachwort mich überschüttet. Luther 1, 360a etc., und: lästern und goth. laian, die Ehre kränken etc.) s. Schm. 2, 407 und vralt. An-L., mhd. âlaster, Benecke 1, 940.
Zsstzg. zu 1 z. B.: Die Demuth ist des Deutschen größtes Erb-L. Jahn V. 241; Haupt-L.; Seinem Lieblings-L. einen schönen Namen zu geben. W. HB. 1, 180; Mode-L. Hagedorn 2, 78; Wo Dies Natur-L. sein soll. Heinse A. 1, 171; Selbst den feinsten Fehler unter groben Staats-L–n, die Handelseifersucht, findet er nicht nur thöricht, sondern auch schädlich. H. Ph. 10, 156.