Belang
II. Be~láng (spr. –lánk), m., –(e)s; 0:
Das, wie weit Etwas langt oder reicht, z. B.: Gehören ganz in diesen B. [Bereich]. 191 Nur wenige Herren vom Regiment waren mit seinem [des Schatzes] B–e bekannt. A. 1, 135; Einwürfe .. auf ihren wahren B. herabsetzen. 10, 150; Bemühungen von weiterm B–e. 7, 457 etc., und so nam. abhängig von ,,von“= Bedeutsamkeit, Wichtigkeit: Die Sache ist von (großem) B., von keinem B., nicht von B.; Hatte nur Dinge von dem B–e der schwedischen Feldflasche im Kopfe. M. 2, 269; Etwas von großem dauerhaften B–e. 10, 36; Nichts von B. Gal. 1, 6; Jede Angelegenheit, die nur einigermaßen von B–e war. 713a; Ein Werk von so gefährlichem B. Heinr. IV. 1, 4, 1; 2, 147; Betrachtung von wichtigem B. 9, 119; Figuren von schlechtem B. .. Diese kleinern Figuren. 34, 226 etc.; auch: Des B–s wäre die Sache nicht. 12, 276 etc.; ferner: Die b.-reichsten Entdeckungen. 8, 98.
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