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Belang
II. Be~láng (spr. –lánk), m., –(e)s; 0:
Das, wie weit Etwas langt oder reicht, z. B.: Gehören ganz in diesen B. [Bereich]. Demokr. Stud. 191 (Bamberger); Nur wenige Herren vom Regiment waren mit seinem [des Schatzes] B–e bekannt. Kohl A. 1, 135; Einwürfe .. auf ihren wahren B. herabsetzen. L. 10, 150; Bemühungen von weiterm B–e. 7, 457 etc., und so nam. abhängig von ,,von“= Bedeutsamkeit, Wichtigkeit: Die Sache ist von (großem) B., von keinem B., nicht von B.; Hatte nur Dinge von dem B–e der schwedischen Feldflasche im Kopfe. Immermann M. 2, 269; Etwas von großem dauerhaften B–e. L. 10, 36; Nichts von B. Gal. 1, 6; Jede Angelegenheit, die nur einigermaßen von B–e war. Sch. 713a; Ein Werk von so gefährlichem B. Schlegel Heinr. IV. 1, 4, 1; Thümmel 2, 147; Betrachtung von wichtigem B. W. 9, 119; Figuren von schlechtem B. .. Diese kleinern Figuren. 34, 226 etc.; auch: Des B–s wäre die Sache nicht. Kl. 12, 276 etc.; ferner: Die b.-reichsten Entdeckungen. Benedir 8, 98.