ländlich
Lä́ndlich, a.:
1) dem Land (s. d. 4) im Ggstz. der Stadt angehörig, darauf bezüglich, auch (mit Steigrung) im Sinne der unschuldigen Einfalt und Natürlichkeit, wie sie auf dem Lande herrscht (vgl. bäuerlich, dörflich und veralt. ländisch = bäurisch. 1, 573c), landhaft (s. d.): L–e Verhältnisse, Sitten, Feste, Gegend, Ruhe, Stille, Einfalt, Unschuld; Ein l–es Mahl; L. leben; Der l–en Genügsamkeit der Einwohner gemäß. R. 1, 267; Ihn ziehen die Dirnen, | die l–en an. 1, 22; Bei einem l–en Aufenthalt. 15, 8 etc. — Mit dieser veredelten Ländlichkeit noch nicht zufrieden. Georg. 236 etc. — 2) in einem Lande (s. d. 5) oder einer Gegend üblich, gw. nur sprchw.: L., sittlich; (bräuchlich, ehrlich). 256b; 8, 283 etc.; In Folge einer l.-sittlichen Neckerei [wie sie dort zu Lande Sitte ist]. gH. 2, 233; Nem. 1, 219 etc.; Ihn geschmückt als Bräutigam l. und sittlich. 1, 58 etc., vgl.: In andern landsittlichen Besetzungsarten. Ph. 3, 276.
Anm. Veralt. auch ohne Uml., nam. in der Bed.: auf ein Land (5) oder eine staatliche Gemeinschaft bezüglich: Daß dies Land eine besondere landliche Policei und Freiheit gehabt. 508b; In landlichen Sachen. 509a; 343a und b u. v., so auch M. 57; 143; 168 24, 333) etc. — Veralt.: L. = freundlich, leutselig, s. — Ugw. Zsstzg.: Des Morgens nach abend-l–em Regen die Dächer stark mit Eiszapfen behangen. 3, 121 [nach einem abendlichen Landregen?].
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