Laib
Lāīb, m. (n., z. B. Prutz E. 1, 429 neben masc.),
–(e)s; –e; –lein, chen; -: ein ganzes Brot (ſ. d. und
vgl. Bämme): Ein L., Laiblein Brot oder Brots; Das
Roggenbrot in L–en von 2 Pfd. gebacken. Möſer Ph. 4, 149;
Ein mächtiger Brot-L. V. Th. 24, 135 ꝛc.; Ein ſchimm-
liges Kloſter-L–lin. Fiſchart B. 64b ꝛc.; Den verwandten
deutſchen Butterleibeln [Butterweck, eine Art Butter-
gebäck] und Süſterkuchen. Rumohr Kochk. 106 ꝛc. Auch:
Ein L. oder Brot [ſ. d. 3] Zucker; Ein fettes L–lein Sikeler-
Käs. V. Ar. 1, 376.
Anm. Goth. hlaifs, ahd. hlaib, mhd. leip, Brot,
vgl. engl. loaf (ſ. Luffe), ruſſ. xīsót ꝛc. Als Maß in Mz.
uv.: Ein paar Leib Brot verſchneiden. Peſtalozzi 4, 55.
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