Laib
Lāīb, m. (n., z. B. Prutz E. 1, 429 neben masc.), –(e)s; –e; –lein, chen; -:
ein ganzes Brot (s. d. und vgl. Bämme): Ein L., Laiblein Brot oder Brots; Das Roggenbrot in L–en von 2 Pfd. gebacken. Ph. 4, 149; Ein mächtiger Brot-L. Th. 24, 135 etc.; Ein schimmliges Kloster-L–lin. B. 64b etc.; Den verwandten deutschen Butterleibeln [Butterweck, eine Art Buttergebäck] und Süsterkuchen. Kochk. 106 etc. Auch: Ein L. oder Brot [s. d. 3] Zucker; Ein fettes L–lein Sikeler- Käs. Ar. 1, 376.
Anm. Goth. hlaifs, ahd. hlaib, mhd. leip, Brot, vgl. engl. loaf (s. Luffe), russ. xīsót etc. Als Maß in Mz. uv.: Ein paar Leib Brot verschneiden. 4, 55.
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