Lägel
II. Lǟgel, n., –s; uv. (–s):
1) Reepschläg.: ein mit der Hand zu umspannender Packen Hanf, worin die Flietschen oder Wurzel-Enden alle auf einer Seite liegen, Riste (s. d. und Loppe). — 2) Schiff.: kurze ringförmig mit beiden Enden an das Leik eines Segels gesplißte Stücke Tau, zur Befestigung der für die Handhabung der Segel nöthigen Taue, wonach sie unterschieden werden, z. B.: Bulien-, Gording-, Reef-L. etc., niederd. Leuwer, vgl. Säuger.
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