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Kux
Kúx, m., –es; –e (f.; –en):
Aktie im Bergbau, –₈ einer Zeche (s. K.-Kränzler): 32 Kux(e) machen eine Schicht, 4 einen Stamm, s. auch: Den; So ward ein neuer Schatz ihm täglich kund gemacht, | bald was sein K., bald was sein Schiff gebracht. Gellert 1, 278; G. 40, 211; Beim Ilmenauer Bergwerk mit zehn K–en unterzeichnet. Merck 2, 254; Zehn Kuckes. Luther SW. 60, 128; Matthesius Lthr. 144b; Gieb Fried, Schutz, gute K. und Brot. Vateruns. 100; K. oder Bergwerk bauen. Ders. (Wackernagel 3, 1, 437 Z. 12); Etlich Kuchs lösen. Rollenhagen Fr. 149; Wenn man Kuchs baut. 152 etc. Übertr.: Sobald Sie in den Autorschacht oder durch den Stollen eingefahren sind, will ich schon dafür sorgen, daß die K–e zu Jhrem gelehrten Bergbau untergebracht werden etc. Musäus Ph. 3, 104; ferner: Als der sächsische Verleger seinem Vf. einen traurigen Dukaten für den Bogen bezahlte, konnte er sich damit wohl vorstellen, eine so wichtige K. [etwas so reiche Ausbeute Lieferndes] erkauft zu haben? L. 11, 181; Soviel als ein fleißiger Besitzer des Hofes ohne Lotterieen und Kucksen darauf gewinnen kann. Möser Ph. 3, 358 etc. und bes.: In einigen Gegenden werden auch die Salzbrunnen in Ansehung des Antheils an den Kosten und dem Ertrage in 128 K–e getheilt, welche an andern Orten Quarte genannt werden. Adelung.
Anm. Aus böhm. kukus, s. Schm. 2, 27 Guckes etc.; Er hat auf seiner Zechen | so manchen guten Gux erlangt. Mühlpforth Hochz. 131. Bei Zahlw. in Mz. als Maß auch uv.
Zsstzg. z. B.: Erb-: Frei-K. Dessen, auf dessen Grund und Boden das Bergwerk liegt.
Frēī-: den die Gewerken frei d. h. ohne Zuschuß zu erhalten, für Jemand bauen müssen: F. des Grundherrn (s. Erb- K.), der Kirche etc. Hólz-; Frei-K. des Landesherrn für das unentgeltlich gelieferte Holz zu den Grubengebäuden etc. u. ä. m.