Kuster
Kusterei
Kǘſter, m., –s; uv.; -: eig. der Wächter oder
Hüter der Heiligthümer, Reliquien in Kirchen und
Tempeln, z. B.: Die K–in des knidiſchen Tempels. W. 34,
151; Von K–n und K–innen erzählt. 407 ꝛc., danach gw.:
Kirchendiener (ſ. Glöckner, Kirchner, Meßner, Opfer-
mann, Sigriſt). G. 6, 64; Der K., den man bei uns
hie und da ſcherzhaft Gottesworts Handlanger zu nennen
pflegt; der Prediger heißt wohl einmal Gotteswort. Höfer
Schwanw. 100; Ich will ernſthaft ſein wie ein K. Iffland
5, 3, 51; Sagt hier Niemand Amen? | Bin ich ſo Pfaff als
K.? Gut denn, Amen! Schlegel Rich. II. 4, 1 ꝛc.; K–in,
Frau des Küſters oder (in Klöſtern) das Amt des K–s
verwaltende Frau; Dorf-, Stadt-, Dom-K. ꝛc. Übertr.:
Läutet ihr [Blumen] die blauen Glocken, | müſſt’ der Armuth
K. ſein. Gottſchall G. 50; Der Morgenwind iſt der K., | der
läutet friſch durchs All. 52 ꝛc. Ferner: Des Kuckucks (ſ. d.
c und f) K. — ~ēī, f.; –en: der Küſter in ſeiner amt-
lichen Stellung, das Amt, die Amtswohnung des
Küſters: Käſe, welchen K. noch vom Hofe zu gewärtigen hat.
Immermann M. 1, 383 ff.; Der K. und andrer dem Kirch-
ſpiel insgemein zugehörigen Gebäude. Möſer Ph. 2, 108.
Anm. Aus lat. custos (Wächter, Hüter, ſ. Kuſtos),
ahd. kustor, mhd. kuster.
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