Kuster
Kusterei
Kǘster, m., –s; uv.; -:
eig. der Wächter oder Hüter der Heiligthümer, Reliquien in Kirchen und Tempeln, z. B.: Die K–in des knidischen Tempels. 34, 151; Von K–n und K–innen erzählt. 407 etc., danach gw.: Kirchendiener (s. Glöckner, Kirchner, Meßner, Opfermann, Sigrist). 6, 64; Der K., den man bei uns hie und da scherzhaft Gottesworts Handlanger zu nennen pflegt; der Prediger heißt wohl einmal Gotteswort. Schwanw. 100; Ich will ernsthaft sein wie ein K. 5, 3, 51; Sagt hier Niemand Amen? | Bin ich so Pfaff als K.? Gut denn, Amen! Rich. II. 4, 1 etc.; K–in, Frau des Küsters oder (in Klöstern) das Amt des K–s verwaltende Frau; Dorf-, Stadt-, Dom-K. etc. Übertr.: Läutet ihr [Blumen] die blauen Glocken, | müsst’ der Armuth K. sein. G. 50; Der Morgenwind ist der K., | der läutet frisch durchs All. 52 etc. Ferner: Des Kuckucks (s. d. c und f) K. —
~ēī, f.; –en: der Küster in seiner amtlichen Stellung, das Amt, die Amtswohnung des Küsters: Käse, welchen K. noch vom Hofe zu gewärtigen hat. M. 1, 383 ff.; Der K. und andrer dem Kirchspiel insgemein zugehörigen Gebäude. Ph. 2, 108.
Anm. Aus lat. custos (Wächter, Hüter, s. Kustos), ahd. kustor, mhd. kuster.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.