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kürig
Kürig, a.: ſelten, in einigen Zſſtzg. = wählend,
eine Kür (ſ. d.) übend, z. B.: Er muß ſeinen Umgang
frei-k. wählen dürfen. Jahn (Pröhle J. 8); Einige hatten
die freie Wahl ihres Schutzes und Dieſe nennt man bei uns
jetzt Volontärfreie, auch wohl Kurmündige, Kur-Echte (ſ. d.)
oder Mede-k–e (ſ. Anm.). Möſer Osn. 1, 70; auch:
Ablaß iſt frei und willkörig, ſündigt Niemand, der es nicht
löſct. Luther 1, 165b, es hängt von der Willkür, dem
freien Willen ab, ob Jemand Ablaß löſen will ꝛc.
Anm. Für Mede-k. auch „kurmedig“ und dazu
Kurmede, f.; –n: Hauptfall (ſ. d.) eines Kurmedigen;
nach Adelung im Kalenbergiſchen auch = Weinkauf bei
Bauergütern.